Reverse Charge - Kleinunternehmerregelung aufgeben?

  • Hallo Community,


    ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und mache ausschließlich Umsätze mit dem Verkauf von digitalen Produkten (3D Kunst).

    Diese wird über internationale (US) Online-Plattformen an den Endkunden verkauft. Die Plattformen wiederum überweisen mir die Umsätze dann regelmäßig, abzüglich der Plattformgebühren.


    Nun ist es so, dass diese Plattformen das Reverse Charge Verfahren anwenden. Also soweit ich das verstehe, werden die Umsatzsteuern bereits von den Plattformen in den jeweiligen Ländern der Kunden bezahlt.


    Ich bin wie gesagt Kleinunternehmerin und somit von der Umsatzsteuer befreit. Da ich aber durch das Reverse Charge Verfahren ohnehin Umsatzsteuer bezahle, macht es nicht Sinn, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, damit ich mir für meine unternehmerischen Einkäufe (Software, Hardware etc.) die Umsatzsteuer vom Finanzamt gutschreiben lassen kann?


    Ich bin mir natürlich über den erhöhten Bürokratieaufwand bewusst, dieser hält sich bei mir jedoch in Grenzen, da ich sowieso Wiso Mein Büro benutze und stets sorgfältig meine Kosten und Umsätze zuordne.


    Leider geben die Plattformen selbst keine Auskunft über steuerliche Angelegenheiten, da dachte ich, ich versuche mein Glück mal hier im Forum.


    Danke für jegliche Tipps und Hinweise und Liebe Grüße,

    SK

  • Leider geben die Plattformen selbst keine Auskunft über steuerliche Angelegenheiten, da dachte ich, ich versuche mein Glück mal hier im Forum.

    Und dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art und Weise aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Abgesehen davon ist der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung eine persönliche unternehmerische Entscheidung eines Unternehmers, die nur er selber aufgrund der individuellen Gegebenheiten seines Unternehmens beurteilen kann und muss. Ansonsten hilft bei einer solchen Entscheidung sicherlich auch gerne ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe.