Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
Bei mir schrieb das Finanzamt heute auch:
..."Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Die Beiträge auf die Altersvorsorgeverträge des nach § 79 Satz 2 EStG
mittelbar zulageberechtigten Ehegatten wurden bei der Günstigerprüfung nach
§ 10a Abs. 2 EStG berücksichtigt."...
Und auch bei mir gibt es eine sehr große Abweichung bei der Erstattung zwischen Programm und Finanzamt, siehe Anlage...
Das Programm müsste mir doch schon beim Erfassen sagen, dass der Höchstbetrag bereits erreicht ist oder zumindest die Erstattung entsprechend geringer ausweisen. Ich weiß nicht, wo der Fehler liegen könnte.
Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung, da ich ja ggf. Einspruch erheben muss in den nächsten Tagen.
Danke. VG Carl65