Eigentumswohnung unterjährig vermietet allg. AFA Fragen

  • Hallo liebes Forum,


    ich beschäftige mich nun das erste Mal mit WISO und der Selbsteingabe meiner Daten, bitte seht mir mein laienhaftes Wissen nach.


    Bitte folgend meine Probleme/Fragen:

    Fall: Ich habe 2018 eine Wohnung gekauft, habe diese nun unterjährig das erste Mal im Oktober 2022 vermietet.


    1. Eine unterjährige Ermittlung der erstmaligen AFA für die 2018 gekaufte Wohnung ist nicht möglich, oder?

    2. Wenn eine unterjährige Eingabe möglich sein sollte, wo ist diese zu finden, oder muss diese manuell eingetragen werden?

    3. Wenn manuell eingetragen, wo im Programm und wie teile ich dem FA die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises mit?

    4. AFA auf eine 2018 gekaufte Einbauküche ist ebenso zu behandeln, oder?

    5. WEG Betriebskosten werden für die jew. vermieteten Monate nur ermittelt und müssen manuell eingetragen werden, richtig?


    Mir ist bewusst das hier keine steuerrechtliche Beratung erfolgen kann und darf, ich würde mich aber dennoch über eure nicht rechtlich bindenden Hinweise und Erläuterungen freuen.


    Vielen Dank im Voraus.



    Mfg

    Patrick

  • Mir ist bewusst das hier keine steuerrechtliche Beratung erfolgen kann und darf,

    Ich würde die AfA ab dem Kauf 2018 ermitteln, bei Vermietung ab Oktober kann man für 2022 nur 3 Monate ansetzen, aber das weißt du ja.

    Die Aufteilung Grundstück Gebäude würde ich mit Hilfe der Arbeitshilfe des BMF berechnen: https://www.bundesfinanzminist…rundstueckskaufpreis.html

    Mitteilen kann man das unter (Eigene) ergänzende Angaben. Einbauküchen werden auf 10 Jahre abgeschrieben, auch hier sind 2022 nur 3 Monate

    ansetzbar.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • 2. Wenn eine unterjährige Eingabe möglich sein sollte, wo ist diese zu finden, oder muss diese manuell eingetragen werden?

    zeitanteilig - Forumssuche

    Vermietet dann Eigennutzung - wie in Steuersparbuch eintragen ?

    vermietete Wohnung - lineare Abschreibung für halbes Jahr?



    Mir ist bewusst das hier keine steuerrechtliche Beratung erfolgen kann und darf, ...

    Genau. Im Übrigen bitte keine derartigen Sammelthreads, damit die Forumssuche auch weiterhin noch sinnvoll nutzbar bleibt. Den Thread schließe ich daher. Auch sollten sich eigentlich alle Punkte über die genannte erweiterte Forumssuche beantworten lassen.