Wo in der EÜR Buchhaltungssoftware und Warenretouren eintragen?

  • Hi Leute, nach einigen Recherchen im Internet komme ich hier nicht weiter.



    Habe als Kleinunternehmer und Händler meine Kosten in der Software aufgelistet. Diese muss ich dann in der EÜR richtig in Elster eintragen.



    Erster Fall

    Nutze ich eine Buchhaltungssoftware als Cloud, wo mir jeden Monat Geld abgebucht wird.


    Frage mich, ob es in Rechts- & Steuerberatung, Buchführung" oder in "Laufende EDV-Kosten" eingetragen werden soll in der EÜR?



    Zweiter Fall

    Dann habe ich noch so einen Fall, wo ich nicht weiterkomme.


    Habe als Händler Waren von Kunden zurückgeschickt bekommen (Retoure) und das Geld wurde mir dann von meinem Konto abgebucht, da der Kunde ja sein Geld wieder zurückhaben möchte.


    Um welche Art Kosten handelt es sich hier? In welchen Bereich bei der EÜR könnte sowas hinkommen?



    Hoffe, der eine oder andere könnte mir hier helfen. LG

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.