EÜR für Beteiligungen und gesonderte Feststellungen

  • Hallo Community,

    ich habe zwei vermietete Wohnung in meinem Besitz. Eine Wohnung gehört mir zu 100%. Die andere Wohnung teile ich mit meinem Bruder 50/50.

    Die Mieteinnahmen/ Nebenkosten/ Werbungskosten etc. aus meiner 100% Wohnung lege ich bei "Vermietung von eigenen Wohnräumen und anderen Räumen" an und kann dort auch alle Einnahmen/ Ausgaben eintragen.

    Die andere Wohnung ist bei "Untervermietung und weitere Vermietung und Verpachtung - Anteile an Einkünfte, Beteiligungen - Grundstücksgemeinschaften und sonstigen Beteiligungen" eingetragen. Hier kann ich aber nur die steuerpflichtigen Einkünfte als Wert eintragen. Den Wert habe ich aus einer eigenen in Excel erstellten Übersicht ausgerechnet. Wo erstelle ich hierzu die zugehörige EÜR im Programm, das Finanzamt will doch bestimmt wissen wie sich der Betrag zusammensetzt.


    Vielleicht hat mir jemand einen Tipp zum richtigen Vorgehen.


    Danke schon einmal - viele Grüße.

  • Den Wert habe ich aus einer eigenen in Excel erstellten Übersicht ausgerechnet. Wo erstelle ich hierzu die zugehörige EÜR im Programm, das Finanzamt will doch bestimmt wissen wie sich der Betrag zusammensetzt.

    Bei privater Vermietung ist für die Wohnung, die euch gemeinsam gehört, eine Feststellungserklärung einzureichen, keine EÜR. Dort ist

    ebenfalls eine Anlage V beizufügen, in der dann die Vermietungseinkünfte erklärt werden. Die Aufteilung erfolgt dort über die Anlage FE1

    Nur deinen Anteil am Überschuss erfasst du bei dir unter Anteile an Einkünften.

  • Vielleicht hat mir jemand einen Tipp zum richtigen Vorgehen.

    Einmal kurz die Forumssuche nutzen, denn das haben wir wirklich schon ein dutzend mal erläutert. Auch entsprechende Screenshots sollten da zu finden sein.


    Wo erstelle ich hierzu die zugehörige EÜR im Programm, das Finanzamt will doch bestimmt wissen wie sich der Betrag zusammensetzt.

    Ist das denn erstmalig oder wie habt Ihr es bisher gehandhabt. Sofern erstmalig solltet Ihr Euch eh erst einmal mit dem FA bezüglich der örtlichen Zuständigkeit für die Feststellungserklärung in Verbindung setzen (Lagefinanzamt oder ggf. auch FA Ort der Verwaltung).


    Wo erstelle ich hierzu die zugehörige EÜR im Programm, das Finanzamt will doch bestimmt wissen wie sich der Betrag zusammensetzt.

    Vermietung und Verpachtung bleibt Vermietung und Verpachtung (Anlage V), auch bei einer GbR.

  • Den Wert habe ich aus einer eigenen in Excel erstellten Übersicht ausgerechnet. Wo erstelle ich hierzu die zugehörige EÜR im Programm, das Finanzamt will doch bestimmt wissen wie sich der Betrag zusammensetzt.

    Bei privater Vermietung ist für die Wohnung, die euch gemeinsam gehört, eine Feststellungserklärung einzureichen, keine EÜR. Dort ist

    ebenfalls eine Anlage V beizufügen, in der dann die Vermietungseinkünfte erklärt werden. Die Aufteilung erfolgt dort über die Anlage FE1

    Nur deinen Anteil am Überschuss erfasst du bei dir unter Anteile an Einkünften.

    Lieber Charlie49, jetzt muss ich mich hier leider auch noch mit einer Frage anschließen. Ich stimme dir komplett zu, dass für den Sachverhalt innerhalb der Feststellungserklärung auch eine Anlage V beizufügen ist. Leider finde ich in Wiso nirgendswo eine Möglichkeit dazu. Ich kann lediglich den Gesamt-Gewinn bzw. Verlust angeben. Habe aber keine Eingabemaske so wie in meiner Einkommenssteuererklärung gefunden, in der ich den Betrag in Einkünfte, Abschreibung, Werbungskosten etc. aufspitten kann. Kannst du hier weiterhelfen?


    Vielen Dank und viele Grüße!!

  • Ich stimme dir komplett zu, dass für den Sachverhalt innerhalb der Feststellungserklärung auch eine Anlage V beizufügen ist. Leider finde ich in Wiso nirgendswo eine Möglichkeit dazu.


    Habe aber keine Eingabemaske so wie in meiner Einkommenssteuererklärung gefunden, in der ich den Betrag in Einkünfte, Abschreibung, Werbungskosten etc. aufspitten kann.