Wissenschaftler/Doktorand und Kleinunternehmer: Vortragsreisen in Einkommensteuererklärung/EÜR

  • Moin!


    als Wissenschaftler mache ich gelegentlich Vortragsreisen, die keine offiziellen Dienstreisen meines Arbeitgebers sind. Honorare erhalte ich nur selten, aber gelegentlich, weshalb ich „Freiberufler“ bin (Kleinunternehmer-Regelung).


    Der überwiegende Teil der Reisen läuft so, dass ich lediglich die tatsächlich entstandenen Reisekosten erstattet bekomme.


    Versorgungsmehraufwand gebe ich in Wiso Steuer unter Betriebsausgaben => Reisekosten an. Hier kann ich natürlich auch die Bahntickets angeben.


    Wo gebe ich dann aber die Erstattungen für meine Ausgaben an? Sind das „Betriebseinnahmen Kleinunternehmer“?


    Ich frage mich ob, ob ich die Reisen aber überhaupt unter meiner freiberuflichen Tätigkeit verbuchen MUSS. Tatsächlich bin ich noch Doktorand und kann die für die Promotion anfallenden Ausgaben (alle Vorträge stehen damit in Verbindung) auch als Fortbildungskosten geltend machen. Geht das ohne weiteres, auch wenn ich bei den Formularen der Auftraggeber immer meine Freiberufler-Steuernummer angegeben habe?


    Viele Grüße

    horus

  • Wo gebe ich dann aber die Erstattungen für meine Ausgaben an? Sind das „Betriebseinnahmen Kleinunternehmer“?

    Ja.


    Geht das ohne weiteres, auch wenn ich bei den Formularen der Auftraggeber immer meine Freiberufler-Steuernummer angegeben habe?

    M.E. nein, da Du dadurch ja schon eine Zuordnung dieser Kosten zu einer Tätigkeit vorgenommen hast.


    Im Übrigen würde ich dringendst einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung ins Auge fassen. Nur derjenige kann sich anhand geeigneter Unterlagen einen Überblick über Dein Tätigkeitsfeld machen.

  • die steuerliche Erstberatung habe ich schon hinter mir - die konnte mir damals auch nicht weiterhelfen ("Grauzone") ...

    Und was soll dann ein Forum helfen, dem die ganzen Unterlagen nicht verfügbar sind? Mit geeigneten Unterlage zur Prüfung sollte es sich kaum um eine Grauzone handeln. Wie oben schon ausgeführt, hast Du m.E. eine Zuordnung schon getroffen.