Kirchensteuer Vorjahr wenn erst 2023 der Kirchensteuerbescheid für 2021 erstellt wurde

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade per WISO Steuer 2023 meine Steuerklärung für das Jahr 2022.


    Beim Punkt Kirchensteuer/ Kirchgeld aus dem Vorjahr muss ich ja grundsätzlich die mit Kirchensteuerbescheid für 2021 festgesetzte Kirchensteuer eintragen. Jetzt kam mein Kirchensteuerbescheid für 2021 allerdings erst gestern. Wir hatten im Jahr 2022 aber Kirchensteuer- Vorauszahlungen geleistet und es wurde auch vom Lohn Kirchensteuer einbehalten.


    Im Programm heißt es, dass im Fall, dass der Kirchensteuerbescheid erst 2023 erstellt worden ist, die per Datenübernahme eingesetzten Beträge anzupassen sind. Kann mir jemand sagen wie? Muss ich bei festgesetzte Kirchensteuer dann 0 € eintragen?

    Nach Abzug des Kirchensteuereinbehalts und der Kirchensteuervorauszahlungen steht dann in der nächsten Zeile beim Punkt „Als Sonderausgaben zu berücksichtigen“ aber ein Minusbetrag. Ist das so richtig?


    Und noch eine weitere Frage hätte ich:

    Die Nachzahlung, die ich jetzt aufgrund des Kirchensteuer- Bescheids vom 14.8.23 leisten muss, gebe ich die dann in meiner nächsten Steuererklärung für 2023 an oder?


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

  • Die Nachzahlung, die ich jetzt aufgrund des Kirchensteuer- Bescheids vom 14.8.23 leisten muss, gebe ich die dann in meiner nächsten Steuererklärung für 2023 an oder?

    Genauso ist das ! Bei Sonderausgaben wie der Kirchensteuer gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. In die Erklärung für 2022 gehören die Beträge,

    die 2022 tatsächlich bezahlt bzw. einbehalten wurden und natürlich auch die eventuell 2022 zugeflossenen Erstattungen für frühere Jahre.

  • Die Nachzahlung, die ich jetzt aufgrund des Kirchensteuer- Bescheids vom 14.8.23 leisten muss, gebe ich die dann in meiner nächsten Steuererklärung für 2023 an oder?

    Ja.


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    Kirchensteuer Zufluss Abfluss - Forumssuche

  • Danke! Ich hatte schon in den anderen Beiträgen gesucht aber die Antwort auf meine Hauptfrage nicht gefunden. Leider hat mir diese auch hier jetzt noch niemand beantwortet.

    Kann das noch jemand tun?

    Muss ich bei festgesetzte Kirchensteuer 0,00 € eingeben? Und dass da dann ein Minus- Betrag steht, passt das?

  • Nach Abzug des Kirchensteuereinbehalts und der Kirchensteuervorauszahlungen steht dann in der nächsten Zeile beim Punkt „Als Sonderausgaben zu berücksichtigen“ aber ein Minusbetrag. Ist das so richtig?

    Muss ich bei festgesetzte Kirchensteuer 0,00 € eingeben? Und dass da dann ein Minus- Betrag steht, passt das?

    Wie soll sich aus der Lohnkirchensteuer und geleisteten ESt-VZ ein Minusbetrag ergeben? Die Summe daraus mindert als Sonderausgabenabzug Dein Einkommen bzw. auch zu versteuerndes Einkommen. ?(

  • Das kommt mir eben auch komisch vor.


    Leider klappt das mit dem Hochladen des Bildschirmfotos nicht.


    In der Eingabemaske steht es wie folgt:

    Festgesetzte Kirchensteuer 0,00 €

    Abzügl. Kirchensteuereinbehalt vom Lohn. 132,00 €

    Abzügl. Kirchensteuervorauszahlungen. 230,72 €

    Als Sonderausgaben zu berücksichtigen. -362,72€

  • Und warum macht man keinen übersichtlichen Screenshot von der gesamten Seite? Anhand der Bezeichnungen der Tabellen und Berechnungen lässt sich deren Bedeutung doch ersehen:


    Und das Ergebnis daraus kann man in der Steuerberechnung auch direkt ersehen:

  • Es ist nicht zielführend, die Kirchensteuer des Vorjahres (also für 2021) mit Hilfe des Programms zu ermitteln, wenn die Kirchensteuer für 2021erst

    im Jahr 2023 festgesetzt wurde. Und es ist natürlich ein Denkfehler, anzugeben, das Finanzamt hätte die Kirchensteuer mit 0,00 € festgesetzt, nur weil

    die Festsetzung erst im Jahr 2023 erfolgt ist.


    Im Übrigen würde ich von der Verwendung dieser Funktion momentan abraten. Ich habe die soeben in unserem Steuerfall getestet. Es wurde zwar

    die für 2021 festgesetzte Kirchensteuer richtig angezeigt, es wurde aber nur die 2021 einbehaltene Kirchenlohnsteuer als bereits gezahlt abgezogen,

    nicht die 2021 geleisteten Vorauszahlungen, obwohl die in der Steuerdatei für 2021 korrekt angegeben sind. Das Programm hat dadurch eine viel

    zu hohe Abschlusszahlung für 2021 ermittelt und dementsprechend für 2022 viel zu hohe Sonderausgaben angesetzt.

  • Es ist nicht zielführend, die Kirchensteuer des Vorjahres (also für 2021) mit Hilfe des Programms zu ermitteln, wenn die Kirchensteuer für 2021erst

    im Jahr 2023 festgesetzt wurde.

    Deshalb bei mir auch diesbezüglich "nein" grün markiert. Sollte derselbe Rat mit wenig Worten sein. ;)