Pauschalen für Verpflegung / Tagegeld: Probleme bei der Eingabe

  • Moin!


    Ich habe einige Probleme beim Eintragen von Verpflegungsmehraufwendungen („Tagegeld“) bei Dienstreisen.


    WISO Steuer 2023 bietet unter „Pauschalen für Verpflegung“ folgende Optionen:


    1. An- und Abreisetag
    2. Tage mit Abwesenheit von 24 Stunden
    3. Tage mit Abwesenheit von über 8 Stunden


    Bei uns (ÖD) wird das „Tagegeld“ allerdings anders berechnet:


    1. An- und Abreisetag
    2. voller Satz für die ersten 14 Tage an einem Ort
    3. danach reduzierter Satz


    Die von der Software berechneten Pauschalen weichen von den Berechnungen meines AG erheblich ab.


    Gibt es eine Möglichkeit das vom AG berechnete (und ausgezahlte) Tagegeld korrekt anzugeben?


    Grüße

    horus

  • Die von der Software berechneten Pauschalen weichen von den Berechnungen meines AG erheblich ab.

    Na und?


    Gibt es eine Möglichkeit das vom AG berechnete (und ausgezahlte) Tagegeld korrekt anzugeben?

    Warum? Es wird doch immer nur nach etwaigen steuerfreien Erstattungen in diesem Zusammenhang (Reisekosten, Trennungsgeld, etc.) gefragt und nicht nach deren Ermittlung/Zusammensetzung.

  • Du kannst die Pauschalen so eingeben, wie es vom Programm gefordert ist. Anschließend trägst du bei "steuerfreie Erstattung v. AG" den erstatteten Betrag ein. Überwiegt der von dir errechnete Betrag, kannst du den zusätzlich absetzen. Überwiegt der erstattete Betrag, musst du den Mehrbetrag versteuern.

  • Überwiegt der erstattete Betrag, musst du den Mehrbetrag versteuern.

    Der AG darf maximal die steuerfreien Pauschalen auch steuerfrei erstatten. Wird mehr erstattet, dann landet der überschießende Betrag im

    steuerpflichtigen Brutto, wurde also bereits dem Lohnsteuerabzug unterworfen.

  • Wird mehr erstattet, dann landet der überschießende Betrag im

    steuerpflichtigen Brutto, wurde also bereits dem Lohnsteuerabzug unterworfen.

    Wird aber anscheinend nicht bei jedem AG so automatisiert durchgeführt und ist, auch in anderen Fällen, ggf. manuell zu korrigieren/erklären. Deshalb gibt es ja in der Software extra diese Eingabemöglichkeiten.