Einkommensteuer: "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb" nicht automatisch ausgefüllt?

  • Hallo liebes Forum.


    Ich buche regelmäßig in der EÜR die GewSt Vorauszahlungen auf das Konto 4320.


    Jetzt habe ich für 2022 die Gewerbesteuererklärung von WISO Steuer erstellen lassen und mache mich an die Einkommenssteuererklärung.

    Dort verwende ich nun die Funktion "Selbständige" -> "Gewerbebetriebe" -> "Laufende Einkünfte" -> "Allgemeine Angaben" -> "Die Daten sollen aus dem Modul EÜR importiert werden" (erfolgreich, ohne Fehlermeldung).


    Nach dem Import wird jedoch in der selben Sektion der Punkt "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb" -> "Wird für diesen Betrieb Gewerbesteuer festgesetzt und gezahlt?" automatisch "Nein" ausgewählt.


    Sollte WISO nicht wissen, dass hier "Ja" ausgewählt weden sollte? (wg. Buchungen auf Konto 4320 und der erstellten GewSt-Erklärung).

    Habe ich etwas vergessen, so dass WISO die Auswahl trotzdem mit "Nein" trifft? Habe ich u.U. gar keinen Anspruch auf Ermäßigung? Oder handelt es sich um einen Bug und bei anderen Benutzern wird hier korrekt "Ja" ausgewählt?


    Falls es tatsächlich ein Bug oder ein Fehler bei der Eingabe sein sollte, hat evtl. jemand eine Idee wodurch das verursacht werden könnte?

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer: "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb" nicht automatisch ausgefüllt - Bug?“ zu „Einkommensteuer: "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb" nicht automatisch ausgefüllt?“ geändert.
  • Das Grundsätzliche dazu wurde Dir ja schon bezüglich etwaiger Automatiken in diesem Zusammenhang hinsichtlich des EÜR-Moduls in Deinem Thread Automatische Berechnung "Geleistete Gewerbesteuer-Vorauszahlung(en)" erläutert.


    etzt habe ich für 2022 die Gewerbesteuererklärung von WISO Steuer erstellen lassen und mache mich an die Einkommenssteuererklärung.

    Dort verwende ich nun die Funktion "Selbständige" -> "Gewerbebetriebe" -> "Laufende Einkünfte" -> "Allgemeine Angaben" -> "Die Daten sollen aus dem Modul EÜR importiert werden" (erfolgreich, ohne Fehlermeldung).

    Aber wozu? Du kannst alle betrieblichen Dinge im Rahmen des gesonderten EÜR-Moduls erledigen. Dazu gibt es dieses.


    Nach dem Import wird jedoch in der selben Sektion der Punkt "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb" -> "Wird für diesen Betrieb Gewerbesteuer festgesetzt und gezahlt?" automatisch "Nein" ausgewählt.


    Sollte WISO nicht wissen, dass hier "Ja" ausgewählt weden sollte? (wg. Buchungen auf Konto 4320 und der erstellten GewSt-Erklärung).

    Habe ich etwas vergessen, so dass WISO die Auswahl trotzdem mit "Nein" trifft? Habe ich u.U. gar keinen Anspruch auf Ermäßigung? Oder handelt es sich um einen Bug und bei anderen Benutzern wird hier korrekt "Ja" ausgewählt?

    Die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls kennt keine Konten. Und nicht alles, was man nicht nachvollziehen kann, ist ein Bug. Ansonsten gilt das oben Genannte.

  • Zitat

    Das Grundsätzliche dazu wurde Dir ja schon bezüglich etwaiger Automatiken in diesem Zusammenhang hinsichtlich des EÜR-Moduls

    Nicht wirklich. Dort wurde gesagt, dass der Betrag nicht in die GewSt Erklärung mit einfliesst ohne zu beachten, dass das Programm aber hier trotzdem zur Eingabe auffordert ("Tragen Sie hier bitte die GewSt-Vorauszahlungen ein [...]"). Diese Frage wurde mir letztendlich vom telefonischen Support beantwortet.

    Die jetzige Frage betrifft zwar auch die GewSt, aber hat nichts mit den Vorauszahlungen zu tun und bezieht sich auf das ESt-Modul.


    Zitat

    Aber wozu?

    Damit in der Einkommenssteuererklärung die Steuerermäßigung aus Gewerbebetrieb berücksichtigt wird - wie im Titel beschrieben.


    Zitat


    Du kannst alle betrieblichen Dinge im Rahmen des gesonderten EÜR-Moduls erledigen. Dazu gibt es dieses.

    Wo innerhalb dieses Moduls kann ich diese Steuerermäßigung aus Gewerbebetrieb erledigen?


    Zitat

    Die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls kennt keine Konten.

    Komisch, im Importdialog kann man explizit wählen ob man "Werte aus Einnahmen / Ausgaben übernehmen" vs. "Werte aus dem Formular EÜR übernehmen" möchte.

    In der Hilfe dazu steht "[...] sämtliche Werte aus den in der EÜR erfassten Buchungen importieren".

    Gibt es etwa auch Buchungen die nicht über Konten laufen? Oder meinst du explizit nur die "vereinfachte EÜR"? Ich bezog mich nämlich auf das EÜR Modul, nicht die vereinfachte EÜR des ESt Moduls.


    Ansonsten werden meines Wissens nach im ESt-Modul auch ettliche andere Werte aus den Konten tadellos importiert. Bspw. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

  • Zitat

    Das Grundsätzliche dazu wurde Dir ja schon bezüglich etwaiger Automatiken in diesem Zusammenhang hinsichtlich des EÜR-Moduls

    Nicht wirklich. Dort wurde gesagt, dass der Betrag nicht in die GewSt Erklärung mit einfliesst ohne zu beachten, dass das Programm aber hier trotzdem zur Eingabe auffordert ("Tragen Sie hier bitte die GewSt-Vorauszahlungen ein [...]").

    Das ist erforderlich, damit das Programm zutreffend rechnen kann. Nicht mehr und nicht weniger.


    Zitat

    Aber wozu?

    Damit in der Einkommenssteuererklärung die Steuerermäßigung aus Gewerbebetrieb berücksichtigt wird - wie im Titel beschrieben.

    Dazu benötigst Du keine Datenübernahme, sondern musst dem Programm nur die dazu erforderlichen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung stellen.


    Zitat

    Du kannst alle betrieblichen Dinge im Rahmen des gesonderten EÜR-Moduls erledigen. Dazu gibt es dieses.

    Wo innerhalb dieses Moduls kann ich diese Steuerermäßigung aus Gewerbebetrieb erledigen?

    Mal beispielhaft aus einem alten Thread, den man sicherlich problemlos über die Forumssuche finden könnte:




    Zitat

    Die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls kennt keine Konten.

    Komisch, im Importdialog kann man explizit wählen ob man "Werte aus Einnahmen / Ausgaben übernehmen" vs. "Werte aus dem Formular EÜR übernehmen" möchte.

    Deshalb kann die vereinfachte EÜR aber nach dem Import trotzdem keine "Konten" auswerten. Aber mach, was Du möchtest. Ich zumindest bin jetzt raus hier.

  • Zitat

    Dazu benötigst Du keine Datenübernahme, sondern musst dem Programm nur die dazu erforderlichen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung stellen.

    Wieso benötige ich die Datenübernahme für Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben aber nicht für GewSt-Festsetzung und Zahlung?

    Dieser Punkt wird auch im Interviewmodus nicht behandelt. Oder meinst du, man braucht generell keine automatische Ermittlung der Berechnungsgrundlage? Das ist natürlich richtig, wenn man sich mit der ESt-Erklärung sehr gut auskennt. Den Interviewmodus benötigt man dann auch nicht.


    Aber dann weiß ich auch, dass es nicht an meiner Dateneingabe oder einem Programmfehler liegt sondern generell nicht im Programmumfang enthalten ist. Die Frage ist damit beantwortet.


    Zitat

    Mal beispielhaft aus einem alten Thread, den man sicherlich problemlos über die Forumssuche finden könnte:

    Dieser Screenshot stammt aus dem ESt-Modul, du hast dich aber auf das EÜR-Modul bezogen als du geschrieben hast "Du kannst alle betrieblichen Dinge im Rahmen des gesonderten EÜR-Moduls erledigen. Dazu gibt es dieses."

    Ich schließe daraus, dass die Steuerermäßigung aus Gewerbebetrieb doch nicht im EÜR-Modul erledigt werden kann.


    Den Thread habe ich gefunden, bezieht sich aber auf die Eingabe des Hebesatzes und der Festsetzung. Meine Frage bezog sich auf die automatische Auswahl von "Für den Betrieb wird KEINE GewSt festgesetzt/gezahlt" obwohl das dann am Ende falsch ist, da GewSt festgesetzt/gezahlt wird und manuell korrigiert werden muß.

    Das wird in dem Thread nicht (und auch keinem anderen über die SuFu auffindbaren Thread) beantwortet.


    Zitat
     

    Deshalb kann die vereinfachte EÜR aber nach dem Import trotzdem keine "Konten" auswerten. Aber mach, was Du möchtest

    Ich weiß auch nicht, warum du die vereinfachte EÜR erwähnt hast.


    Zitat

    Ich zumindest bin jetzt raus hier.

    Trotzdem vielen Dank für deinen Beitrag.


    Vielleicht weiß ja wer anders, wie/ob eine korrekte Übernahme der GewSt Festsetzung vom EÜR-Modul in das ESt-Modul angestossen werden kann.

  • Zitat

    Es geht nicht!

    Das habe ich gemerkt.


    Sehr ärgerlich, wenn das ESt-Modul davon ausgeht, dass keine GewSt festgesetzt wird und weder auf den Punkt durch eine gelbe Markierung hinweist, noch im Interview-Modus danach fragt.

  • Sehr ärgerlich, wenn das ESt-Modul davon ausgeht, dass keine GewSt festgesetzt wird und weder auf den Punkt durch eine gelbe Markierung hinweist, noch im Interview-Modus danach fragt.

    Weil eben nicht zwangsläufig dort etwas einzutragen ist. Es kommt auf den Sachverhalt an.


    Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG - EStH 2021Anhang 27b Steuerermäßigungen

  • Zitat

    Weil eben nicht zwangsläufig dort etwas einzutragen ist. Es kommt auf den Sachverhalt an.

    Genau.

    Deshalb sollte hier nicht die Entscheidung getroffen werden, dass unabhängig vom Sachverhalt keine GewSt festgesetzt wird.


    Besser wäre es hier zumindest nachzufragen/hinzuweisen. Und im Idealfall dann wahlweise die im EÜR-Modul berechneten Werte einzutragen.

    So wie es bspw. auch bei den steuerpflichtigen Einkünften und an anderen Stellen nach dem Import mittels des gelben Markers geschieht.


    Wie gesagt: Ärgerlich.


    Die Frage "Wird für diesen Betrieb GewSt festgesetzt und gezahlt?" ist jedoch eindeutig formuliert und hängt nur vom Sachverhalt ab, ob GewSt festgesetzt/gezahlt wurde. Es gibt keinen Fall, in dem GewSt festgesetzt/gezahlt wurde und hier trotzdem "Nein" ausgewählt werden muss. Zumindest geht das nicht aus dem von dir verlinkten Anhang 27b/EStH hervor.

  • Besser wäre es hier zumindest nachzufragen.

    Das Programm fragt in der ESt-Maske diesbezüglich ausdrücklich nach.

    Die Frage "Wird für diesen Betrieb GewSt festgesetzt und gezahlt?" ist jedoch eindeutig formuliert ...

    Eben.

  • Zitat

    Das Programm fragt in der ESt-Maske diesbezüglich ausdrücklich nach.

    Nein. Die Auswahl ist hier bereits getroffen und auf "Nein" gesetzt. Wie bereits gesagt, wird auch im Interview nicht nachgefragt oder sonst wo.


    Wie oben auch bereits erwähnt, wird z.B. beim Punkt "Laufende steuerpflichtige Einkünfte" auch explizit nachgefragt, so dass ein Absenden der Erklärung ohne vorherige Prüfung dieses Punktes nicht möglich ist. Mir ist schleierhaft, wieso es sich beim Punkt "GewSt festgesetzt/gezahlt -> ja/nein" nicht ebenso verhält. Hast du dafür eine Erklärung?