Lohnsteuerbescheinigung Zeile 38: ein.-stpfl. § 3 Nr.26 EStG in 3. enthalten

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung 2022 bei WISO Steuer einzutippen. Bei der Lohnsteuerbescheinigung von 2022 habe ich in Zeile 38 (38. Einn.-stpfl. §3 Nr.26 EStG in 3. enthalten) 1.243,90 € stehen, die mir vom LBV gezahlt wurden, allerdings weiß ich nicht, wo ich diesen Betrag angeben kann. Ich habe bereits auf "Sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nach Zeile 34 weitere Beträge vorhanden?" JA angekreuzt, allerdings helfen mir die Unterpunkte dort nicht weiter bzw. für mich ist nicht erkennbar, unter welchem Punkt ich nun meine 38. Zeile eintragen soll. Angegeben sind dort folgende Möglichkeiten:

    Steuerpflichtige AG-Zuschüsse zur Zukunftssicherung

    Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung

    Steuerpflichtige AG-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen

    Gewerkschafts- und Kammerbeiträge

    Versorgungszuschlag

    Winterbeschäftigungs-Umlage

    Anteil an der Berufsbekleidung

    Steuerfreie AG-Leistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeiten

    Wo soll ich meinen Betrag aus Zeile 38 eintragen?

    Falls mir da jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „38. ein.-stpfl. §3 nr.26 estg in 3. enthalten“ zu „Lohnsteuerbescheinigung Zeile 38: ein.-stpfl. § 3 Nr.26 EStG in 3. enthalten“ geändert.
  • Wo soll ich meinen Betrag aus Zeile 38 eintragen?

    Zwingend nirgends. Da steht doch:

    ein.-stpfl. § 3 Nr.26 EStG in 3. enthalten


    Und ansonsten stellt sich halt die Frage, ob der AG die Steuerfreiheit nach der genannten Vorschrift überhaupt geprüft hat bzw. ob er den nach dieser Vorschrift den steuerfreien Betrag übersteigenden Betrag versteuert hat. Das kannst nur Du bzw. Dein AG wissen.


    Ansonsten mal unter nebenberuflich im Forum bzw. in der Software oben rechts suchen und nachlesen.

  • Wenn ich den Eintrag richtig interpretiere, wurde neben der Hauptbeschäftigung eine nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000,00 € steuerbefreite

    Nebentätigkeit für den gleichen AG ausgeübt, die der aber dem Lohnsteuerabzug unterworfen hat. Ob das so ist, musst du selbst wissen.


    Dafür passen die im Programm hinterlegten speziellen Erfassungsmöglichkeiten nicht. Da müsste man den Bruttoarbeitslohn kürzen und die 1.244 €

    unter Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten als Steuerfreie Aufwandsentschädigungen erfassen.

  • Dafür passen die im Programm hinterlegten speziellen Erfassungsmöglichkeiten nicht.

    Was Juschu ja selber bemerkt hat.


    Da müsste man den Bruttoarbeitslohn kürzen und die 1.244 € unter Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten als Steuerfreie Aufwandsentschädigungen erfassen.

    Eben nicht mal so eben. Warum wartet man vor so einem Hinweis nicht mal die Sachverhaltsklärung ab. Denn vorher muss man klären, was der AG wie behandelt hat. Deshalb habe ich ja ausdrücklich geschrieben:

    Und ansonsten stellt sich halt die Frage, ob der AG die Steuerfreiheit nach der genannten Vorschrift überhaupt geprüft hat bzw. ob er den nach dieser Vorschrift den steuerfreien Betrag übersteigenden Betrag versteuert hat. Das kannst nur Du bzw. Dein AG wissen.

    Denn im Zweifel kann der AG auch alles richtig behandelt haben und der bescheinigte Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung wäre so zu belassen.

  • Ich habe ja ausdrücklich im Konjunktiv geschrieben. Er wird doch wohl selbst wissen, ob es so eine Nebentätigkeit gab und was er dafür bekommen hat.

    Er weiß aber gerade ja nicht, wohin mit diesem Eintrag und fragt nach einer Lösung. Du gibst eine Lösung vor, die, je nach Sachverhalt falsch sein kann und ihm ggf. Probleme mit dem FA bringt. Und genau deshalb habe ich in dem Post davor auf die möglichen Sachverhalte hingewiesen bzw. was er diesbezüglich klären muss.


    Erst Sachverhalt aufklären, dann Tipps zum Programmeintrag geben. Alles andere bringt nichts.

  • Hey vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen habt.

    ob er den nach dieser Vorschrift den steuerfreien Betrag übersteigenden Betrag versteuert hat

    Die 1244 € sind Mehrarbeit, die ich geleistet habe.
    Diese wurden zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt und versteuert.

  • Hey vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage angenommen habt.

    ob er den nach dieser Vorschrift den steuerfreien Betrag übersteigenden Betrag versteuert hat

    Die 1244 € sind Mehrarbeit, die ich geleistet habe.
    Diese wurden zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt und versteuert.

    Kann nach der Beschreibung in der Lohnsteuerbescheinigung eigentlich nicht sein und wäre falsch und irreführend ausgewiesen. Bezahlte Überstunden stellen ganz normalen Lohn dar und müssen auch nicht gesondert ausgewiesen werden. Auch gibt es insoweit keinerlei Steuervorteile.

  • Mehrarbeit, die aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen oder aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen geleistet werden muss, kann keine

    nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Nebentätigkeit sein.


    Ich kann mich allerdings erinnern, dass die freiwillige Mitarbeit von Lehrern bei den staatlichen Angeboten zum Aufholen von Lernrückständen

    im Rahmen des Corona-Aufholprogramms als begünstigte Nebentätigkeit anerkannt wurde.


    Was sich hinter deiner vergüteten Mehrarbeit tatsächlich verbirgt, weißt nur du selbst.

  • Ich kann mich allerdings erinnern, dass die freiwillige Mitarbeit von Lehrern bei den staatlichen Angeboten zum Aufholen von Lernrückständen

    im Rahmen des Corona-Aufholprogramms als begünstigte Nebentätigkeit anerkannt wurde.

    Das sind aber Sachen auf freiwilliger Basis, die neben der regulären Tätigkeit geleistet wurden und dann eben als nebenberuflich laufen.