Deutsche Besteuerung eines spanischen Einkommens aus einer nichtselbständigen Arbeit eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers mit der Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien, unter Berücksichtigung des DBAs

  • Sehr geehrte Damen und Herren,



    Ich, Homero Acosta Del Carpio, schreibe Ihnen als Benutzer und Abonnent des WISO Steuer-Sparbuch Programms, um Fragen zu „Deutsche Besteuerung eines spanischen Einkommens aus einer nichtselbständigen Arbeit eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers mit der Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Spanien und Deutschland“.



    Sachlage:


    • Ich bin sowieso in Deutschland einkommensteuerpflichtig, weil ich mehr als 180 Tage im Jahr (auch im 2023) in Deutschland wohne bzw. ansässig bin.
    • Obwohl ich im Jahr 2023 weiterhin Einkommensteuerzahler in Deutschland sein werde, werde ich in den Monaten November und Dezember 2023 als Angestellter - Nichtselbständige Arbeit - in Spanien arbeiten.
    • Aufgrund dieser nichtselbständigen Arbeit in Spanien in den oben unter Position 2 angegebenen Monaten des Jahres 2023, obwohl ich in Spanien nicht ansässig bin, wird auf jeden Fall Lohnsteuer in Spanien einbehalten. Darüber hinaus fallen auch Beiträge zur spanischen Sozialversicherung an.
    • Eine spanische Lohnsteuerbescheinigung für 2023 in spanischer Sprache wird von meinem spanischen Arbeitsgeber ausgestellt.

    Unter Berücksichtigung:

    • des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Spanien und Deutschland und
    • der Ausstellung einer spanischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023 in spanischer Sprache

    stelle ich folgende Fragen:

    • Wo soll ich in meiner deutschen Einkommensteuererklärung und/oder im WISO Steuer-Sparbuch Programm für das Jahr 2023 dieses oben genannte Einkommen als Arbeitnehmer (Nichtselbständige Arbeit) angeben, das in Spanien erzielt wurde?
    • Wo soll ich in meiner deutschen Einkommensteuererklärung und/oder im WISO Steuer-Sparbuch Programm für das Jahr 2023 die oben genannten spanischen Lohnsteuereinbehalte und die oben genannten Beiträge zur spanischen Sozialversicherung als Arbeitnehmer (Nichtselbständige Arbeit) angeben?

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten dazu.



    Mit freundlichen Grüßen



    Homero Acosta Del Carpio