Betriebsrente + Nebenjob = Steuerklasse 6 ?

  • Ich werde ab 1.12.2023 Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Gleichzeitig bekomme ich eine kleine Betriebsrente. Außerdem übe ich seit Jahren einen Minijob auf jetzt 520€ Basis aus. Jetzt habe ich erfahren, dass wenn ich ab 1.12.2023 den Minijob über die 520,-€ Grenze ausdehne, meine Betriebsrente mir dann zum Verhängnis wird, da diese schon als erste Beschäftigung zählt und mein über die 520€ Grenze hinausgehender (Mini-) Job in die Steuerklasse 6 fällt. Im Internet gibt es dazu widersprüchliche Aussagen. Was fällt dann in die Steuerklasse 6? Nur die Nebenbeschäftigung oder Betriebsrente + Nebenbeschäftigung oder etwa Rente + Betriebsrente + Nebenjob? Dann würde sich ja eine Nebenbeschäftigung über die 520€ nicht mehr lohnen. Vielleicht kann mir dies jemand genauer erklären. Vielen Dank.

  • Dann würde sich ja eine Nebenbeschäftigung über die 520€ nicht mehr lohnen. Vielleicht kann mir dies jemand genauer erklären. Vielen Dank.

    Wenn der Minijob derzeit pauschal versteuert wird, sollte man sich die Aufstockung tatsächlich überlegen. Ein pauschal versteuerter Minijob

    muss nämlich nicht erklärt werden. Die Steuerklasse 6 ist nicht das eigentliche Problem, das würde sich über die Einkommensteuererklärung

    ausgleichen. Aber die Einkünfte gehen dann in die Tarifbesteuerung ein, was wegen des progressiven Steuertarifs zu einer Mehrbelastung

    führen dürfte. Man kann dann zwar Werbungskosten geltend machen bzw. mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und bekommt auch

    noch den anteiligen Altersentlastungsbetrag, aber das wird die höhere Steuerbelastung wahrscheinlich nicht vollständig ausgleichen.

    Da ist genaues Rechnen angesagt. Dafür bieten Steuerprogramme regelmäßig eine Steuervorschau, derzeit natürlich erst für das Jahr 2023.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Da dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, schließe ich den Thread und bitte insoweit um Verständnis. Für rentenrechtliche Fragen gibt es zudem geeignetere Foren oder auch Berater.