Gratifikation und Prämien

  • Hallo,

    Mein Mann erhält Krankengeld und daher keine Lohnzahlungen seines Arbeitgebers. Allerdings hat er in 2022 Gratifikationen, eine Energiepreispauschale und eine Inflationspräme von seinem Arbeitgeber erhalten. Diese jeweils als Netto wie Bruttozahlungen, heißt ohne irgendwelche steuerlichen Abzüge. Nun müssen diese ja versteuert werden. Leider finde ich in der WISO Steuer App nicht das geeignete Feld.


    Wo und wie muss ich solche Zahlungen eingetragen.


    Mit freundlichen Grüßen Pepe65

  • Allerdings hat er in 2022 Gratifikationen, eine Energiepreispauschale und eine Inflationspräme von seinem Arbeitgeber erhalten.

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 in die Software zu übernehmen. Krankengeld der Krankenkasse ist unter "weitere Einkünfte, Bezüge und Ersatzleistungen" <-> "erhaltene Leistungen" einzutragen. Ansonsten oben rechts in die Programmhilfe/-suche auch einmal entsprechende Stichworte eingeben.


    Ihr solltet Euch für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren, dann erledigt sich das auf Knopfdruck.

  • Hallo,

    danke für die schnelle Rückmeldung. Mein Mann hat aber 2 Zahlungen erhalten die nicht mit in die Lohnsteuerbescheinigung einbezogen wurden. Diese hat er als Brutto Beträge erhalten, also ohne steuerliche Abzüge. Diese Zahlungen kamen von seinem Arbeitgeber obwohl er schon von der Krankenkasse Krankengeld bezogen hat. Wenn ich das richtig sehe, müssen wir diese zwei Beträge noch versteuern. Wenn ja, wo trage ich das in. Der App ein. 🥴

  • Gratifikationen

    Muss auf Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sein.


    Energiepreispauschale

    Muss auf Lohnsteuerbescheinigung als Buchstabe "E" bescheinigt sein.


    Inflationspräme

    Ist bis 3.000€ steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Sorry, wenn ich noch einmal so blöd nachfrage. Aber bis jetzt hatten wir das in den bisherigen Steuererklärungen noch nicht 🥴Mit der Inflationsprämie und der Energiepauschale habe ich jetzt verstanden. Leider USS ich noch mal dumm nachfragen, sorry. Wir haben noch eine Zahlung vom Arbeitgeber erhalten obwohl mein Mann bereits Krankengeld bezogen hat. Laut der Abrechnung des Arbeitgebers wurden keine Sozialleistungen davon bezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung ist diese Zahlung nicht enthalten. Auf dem Gehaltszettel meines Mannes ist die Summe Brutto und Netto gleich. Es handelt sich dabei um eine Bonuszahlungen. Müssen wir die nicht in der Lohnsteuererklärung angeben.

  • Wir haben noch eine Zahlung vom Arbeitgeber erhalten obwohl mein Mann bereits Krankengeld bezogen hat. Laut der Abrechnung des Arbeitgebers wurden keine Sozialleistungen davon bezahlt und in der Lohnsteuerbescheinigung ist diese Zahlung nicht enthalten. Auf dem Gehaltszettel meines Mannes ist die Summe Brutto und Netto gleich. Es handelt sich dabei um eine Bonuszahlungen. Müssen wir die nicht in der Lohnsteuererklärung angeben.

    Das kann nur der AG beurteilen, den ich dann noch einmal fragen würde. Auch wenn die Zahlung ggf. sozialversicherungsfrei gezahlt wurde, was im Einzelfall durchaus sein kann, müsste zumindest Bruttoarbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres der Auszahlung entsprechend bescheinigt sein.