Hallo,
Es geht um unterjährigen Zuzug nach Deutschland nach mehrjährigem Aufenthalt im nicht EU-Ausland.
Während der beschränkten Steuerpflicht wurden Kapitalerträge (Zinsen, Gewinne aus Wertpapierverkäufen) im Ausland erzielt.
Es besteht kein DBA.
Mir ist klar, dass während der beschränkten Steuerpflicht im Ausland erzielte Mieteinnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Wo werden die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten Kapitalerträge in Wiso Steuer eingetragen?
Danke für Rückmeldungen.