Praxisintegrierte vergütete Ausbildung / richtige Wahl der Tätigkeitsstätte

  • Hallo zusammen,

    meine Frau macht eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zur Erzieherin.

    Nun bin ich dabei bei WISO Steuer 2023 die Maske zu den Ausbildungskosten zu befüllen.

    Hier muss ich folgende Daten eingeben:
    - Ausbildungsort
    - Schwerpunkt der Ausbildung
    - Wurde die Bildungsmaßnahme in Vollzeit ausgeübt
    - An mehr als zwei Tagen wöchentlich besucht

    Leider weiß ich nicht, was der Ausbildungsort bei ihr ist (aufgrund der Spezifik von PivA). Im Normalfall handelt es
    sich dabei ja um eine Berufsschule - bei PivA kann es aber genau umgekehrt sein.
    Somit wäre die Schule die erste Tätigkeitsstätte und der Kindergarten die zweite Tätigkeitsstätte (hier inkl. dem
    VMA).

    Sind meine Annahmen richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    MfG
    Andre

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Leider ist bei ihr weder im Vertrag von der Schule noch im Vertrag mit dem Kindergarten eine erste Tätigkeitsstätte vermerkt.

    Wahrscheinlich hat der Arbeitgeber von seinem Bestimmungsrecht nach § 9 Absatz 4 Satz 6 EStG keinen

    Gebrauch gemacht hat. Somit wäre dann die der Wohnung am nächsten liegende Tätigkeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 7
    EStG).
    In unserem Fall sind beide Standort örtlich gleich weit entfernt (fußläufig) voneinander. Besteht hier dann die freie Wahl der ersten Tätigkeitsstätte oder wie ist in diesem Fall vorzugehen?

    Ich würde gerne den Kindergarten als Ausbildungsort angeben und für diese Tage (2 Tage in der Woche) den VMA ansetzen. Wäre dies falsch?