Nachträgliche Herstellungskosten (Heizungsmodernisierung in einer vermieteten Wohnung)

  • Hallo zusammen,

    in unserer kleinen vermieteten Wohnung haben wir eine Heizungsmodernisierung durchgeführt.

    Wir haben nun erfahrnen, dass diese steuerlich nicht als Erhaltungsaufwendungen abgesetzt werden kann, da sich der Gebrauchswert der Wohnung dauerhaft erhöht.


    Nun finde in Steuer:Mac zwar "Daten zur Anschaffung / Herstellung", aber keine Möglichkeit, "nachträgliche Herstellungskosten" anzugeben. Kann mir da jemand helfen?


    Vielen Dank im Voraus!!

  • Wir haben nun erfahrnen, dass diese steuerlich nicht als Erhaltungsaufwendungen abgesetzt werden kann, da sich der Gebrauchswert der Wohnung dauerhaft erhöht.

    Wer sagt das in Zusammenhang mit Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung?

  • Haus und Grund:
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    Bei der Heizungsmodernisierung schätzen wir die Sachlage so ein, dass es sich dabei um nachträgliche Herstellungskosten handeln dürfte, welche zwar die Afa-Bemessungs-grundlage für das Herstellungsjahr und die Folgejahre erhöht, jedoch nicht voll steuerlich in dem Jahr der Sanierung abzugsfähig ist. Denn mit der Modernisierung der Heizung wird aus Sicht der Finanzverwaltung der Gebrauchswert der Immobilie, in der sich die Mietsache befindet, dauerhaft erhöht und es handelt sich damit nicht um Erhaltungsaufwand, welcher lediglich dem Erhalt des bestehenden Gebrauchswertes dient.



    Näheres zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und (nachträglichen) Anschaffungs- und Herstellungskosten für eine vermietete Immobilie finden Sie im BMF- Schreiben vom 18.7.2003 – IV C 3 -S 2211 – 94/03 im Bundessteuerblatt 2003 I S. 386


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  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Nachträgliche Herstellungskosten (Heizungsmoderinisierung in einer vermieteten Wohnung)“ zu „Nachträgliche Herstellungskosten (Heizungsmodernisierung in einer vermieteten Wohnung)“ geändert.
  • M.E. komplett veraltet und überholt. in meinen Augen entweder sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder auch nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen.


    Ausnahme: Man bewegt sich im Rahmen des anschaffungsnahen Aufwands.

  • … ach so, okay. Dann schreibe ich das wohl als Erhaltungsaufwand ab. Ist wohl nicht sinnvoll, die Summe gleich vollständig anzusetzen, obwohl ich ja alles bezahlen musste, oder?
    Andererseits sagt das Netz:
    "Gibt man hingegen Geld für Instandhaltung, Modernisierung, Reparatur oder Austausch einer bereits vorhandenen Heizung aus, so liegt Erhaltungsaufwand vor. Diesen kann man im Zeitpunkt der Bezahlung voll als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzen."

  • Voll oder 82b kannst Du Dir doch aussuchen. Nur Du kennst Deine aktuellen und künftigen Besteuerungsgrundlagen und kannst die steuerliche Auswirkung abschätzen. In der Software ggf. über den Planspielmodus ("Was wäre wenn?")

  • Ist wohl nicht sinnvoll, die Summe gleich vollständig anzusetzen, obwohl ich ja alles bezahlen musste, oder?

    Das kannst du doch selbst abschätzen. Die gleichmäßige Verteilung auf 2 bis 5 Jahre verteilt auch die Steuerentlastung auf mehrere Jahre.

    Das kann bei unserem progressiven Steuertarif positiv sein oder auch nicht. Es hängt letztlich von der Höhe der übrigen Einkünfte ab.