Vermietete Immobilie: wie Nebenkostenrückzahlung behandeln?

  • Hi zusammen,


    habe über die SuFu und Onlinehilfe leider keine Antwort finden können ... kurze Frage zur Nebenkostenrückzahlung an den Mieter: Zu- und Abflussprinzip


    Es gilbt ja bei der Vermietung für die Einnahmen und Ausgaben das Zu- und Abflussprinzip. Alle Einnamen von meinem Mieter habe ich eingetragen (Miete + Hausgeld). Jetzt ist es dieses Jahr so gewesen, dass der Mieter für 2022 bei den Nebenkosten eine Gutschrift hatte, d.h. ich habe ihm diese in 2023 zurückgezahlt - ich hatte also einen "Abfluss" (in 2022 war übrigens das gleiche: Guthaben gehabt und dem Mieter eine Erstattung zurücküberwiesen für 2021).


    Konkrete Frage: Wie behandele ich diese Nebenkostenerstattung in WISO Steuer Web? Ist diese Erstattung etwas was ich gesondert irgendwo eintragen muss? Welche Erstattung ist dann für welches Jahr relevant: die, die ich in 2022 an den Mieter zurückgezahlt habe? Es würde mich ja etwas mehr bei der Vermietung ins Minus bringen und wäre damit steuermäßig günstig(er) für mich.


    Hoffe ich habe das einigermaßen als Laie verständlich rübergebracht. ;) Danke für jedliches Feedback!

  • Konkrete Frage: Wie behandele ich diese Nebenkostenerstattung in WISO Steuer Web?

    Das habe ich Dir doch nun wirklich bereits in dem geschlossenen Thread beantwortet. Jetzt das Ganze nur einfach zerstückelt in zwei Threads zu posten macht nun auch keinen Sinn. Schau in Deine Eingabemaske und beachte die zugehörigen Beschriftungen und Erläuterungen. Eindeutiger geht es nun wirklich nicht.


  • Zitat

    Wenn dann wirklich noch eine Frage offenbleibt, dann bitte für jedes Thema einen eigenen Thread eröffnen.


    Danke miwe4 , hatte den Thread wie von Dir gewünscht in zwei gesplittet, da mir die Antwort aus Deinem initialen Post nicht wirklich weitergeholfen hatte. Danke, dass Du noch mal auf den genauen Punkt hingewiesen hast per Screenshot - das hilft mir und schaue ich mir näher an. Top! :thumbsup:

  • Gerne. :)


    Der Screenshot gibt genau das wieder, was ich Dir in dem geschlossenen Thread in Worten als Hinweis gegeben habe. ;)

    Und wenn man sich einmal die Zeilenbeschreibungen zu den vereinnahmten bzw. verausgabten Hausnebenkosten anschaut, sind auch diese sehr aussagekräftig.