Großreparaturen - Verteilung in EÜR auf mehrere Jahre

  • Großreparaturen (Konto 4310) stellen für die Anlage V ja grundsätzlich auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen dar.


    Leider ist die EÜR-Auswertung im HV gänzlich unbeeindruckt davon, wenn ich die Buchung der Kosten im Gültigkeitszeitraum nach Jahren aufteile.


    Mit ist klar, dass das normalerweise für die zeitliche Zuordnung für die NK-Abrechnung gedacht ist.

    Bei Großreparaturen handelt es sich aber ohnehin nicht um umlagefähige Aufwendungen, warum geht das also nicht - oder mache ich etwas falsch?

  • Ob größerer Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre verteilt wird oder nicht, entscheidet jeder einzelne Wohnungseigentümer im Rahmen seiner

    Einkommensteuererklärung für sich. Das ist doch nicht Sache eines Verwaltungsprogramms ?

  • Das Problem ist, dass durch die Entscheidung zur Verteilung die EÜR für 5 Jahre de facto unkorrekt ist. Und es einfach schön wäre, wenn sich dieses Problem durch ein Wahlrecht - wie zum Beispiel die Verteilung auf verschiedene Perioden - lösen liesse.