Großreparaturen (Konto 4310) stellen für die Anlage V ja grundsätzlich auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen dar.
Leider ist die EÜR-Auswertung im HV gänzlich unbeeindruckt davon, wenn ich die Buchung der Kosten im Gültigkeitszeitraum nach Jahren aufteile.
Mit ist klar, dass das normalerweise für die zeitliche Zuordnung für die NK-Abrechnung gedacht ist.
Bei Großreparaturen handelt es sich aber ohnehin nicht um umlagefähige Aufwendungen, warum geht das also nicht - oder mache ich etwas falsch?