Verlustvortrag beim nebenberuflichen Freiberufler

  • Dieses Jahr (2023) investiere ich ein einjähriges Sprecher Coaching Programm mit dem Ziel, meine nebenberuflichen Sprechertätigkeiten in der Zukunft vergütet zu bekommen. Die Investition dieses Jahr beträgt 10.000 EUR. Dieses Jahr werde ich wahrscheinlich bei dieser freiberuflichen Tätigkeit keine Einnahmen erzielen, um die Einnahmen gegen diese Ausgaben gegenzurechnen. Ich plane aber mit Einnahmen in 2024. Nach einer Modellierung meiner Steuererklärung für 2023, basierend auf Einnahmen als Angestellter, sehe ich, dass diese Ausgaben von 10.000 EUR nur zu einer Steuerreduzierung von etwa 4.400 EUR führen würden.


    Wie funktioniert der Verlustvortrag mit dem ich anscheinend die freiberuflichen Ausgaben in 2023 mit den freiberuflichen Einnahmen in 2024 1-zu-1 verrechnen könnte?


    Soll ich die Ausgaben in der Steuererklärung für 2023 angeben, auch wenn ich nur für 2023 4.400 EUR weniger Steuern zahlen werde? Und für die Steuererklärung für 2024 beantrage ich den Verlustvortrag, wo ich dann für 2023 die 4.400 EUR zurückzahlen muss, aber stattdessen die 2023 Ausgaben mit den 2024 Einnahmen 1-zu-1 verrechnen kann?


    Oder soll ich in der Steuererklärung für 2023 diese Ausgaben nicht angeben, sondern sie erst in der Steuererklärung für 2024 eintragen?


    Gibt es noch weitere Sachen, die ich hier beachten muss?

  • Wie funktioniert der Verlustvortrag ...

    Einfach mal den § 10d EStG lesen. ;)


    Soll ich die Ausgaben in der Steuererklärung für 2023 angeben, auch wenn ich nur für 2023 4.400 EUR weniger Steuern zahlen werde?

    Wieso soll? Du musst! Die ESt ist eine Jahressteuer und jeder Veranlagungszeitraum ist für sich zu betrachten. Du erstellst mit der Software eine ganz normale ESt-Erklärung, einschließlich EÜR etc., und wenn sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, dann klickt die Software noch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. Dir bleibt seit Veranlagungszeitraum nur noch die Wahl, den Verlustrücktrag zu nutzen oder diesen vorrangigen Verlustrücktrag generell auszuschließen und vorzutragen.


    Gibt es noch weitere Sachen, die ich hier beachten muss?

    Wir dürfen hier nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung leisten.

  • Hallo miwe4.


    Ich habe gehofft, dass mir hier jemand hilft, das Steuerdeutsch in normale Sprache zu übersetzen. ;)


    OK. Ich muss die 2023 Ausgaben in der 2023 Steuererklärung eintragen. Was passiert dann in der 2024 Steuererklärung? Muss ich dann basierend auf meiner vorherigen Rechnung die 4.400 EUR zurückzahlen und stattdessen kann ich die 2023 Ausgaben mit den 2024 Einnahmen 1-zu-1 verrechnen?


    Übrigens, meine Frage war eigentlich eine allgemeine Frage zu Unternehmen und Steuern, Du hast sie aber in den Bereich WISO Steuer-Sparbuch verschoben. Und dann hast Du geschrieben "wenn sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, dann klickt die Software", also würde mich die Software beim negativen Gesamtbetrag unterstützen. Es wird sich aber kein negativer Gesamtbetrag ergeben, denn meine nicht-selbstständigen Einnahmen werden hoch genug sein, dass sich kein negativer Gesamtbetrag ergibt. Dann würde die Software mich gar nicht unterstützen? Oder verstehe ich hier was falsch.

  • Ich habe gehofft, dass mir hier jemand hilft, das Steuerdeutsch in normale Sprache zu übersetzen. ;)

    Der § 10d EStG ist eine der am einfachsten zu lesenden Vorschriften des EStG. Man könnte es nur wiederholen. Im Übrigen habe ich Dir das Prozedere, das ab Veranlagungszeitraum 2022 etwas geändert wurde, oben bereits erläutert.



    Übrigens, meine Frage war eigentlich eine allgemeine Frage zu Unternehmen und Steuern, Du hast sie aber in den Bereich WISO Steuer-Sparbuch verschoben.

    Weil wir ansonsten im Rahmen der Steuerberatung wären, die uns, wie schon gesagt, nicht gestattet wäre. Aber da Du ja wohl Buhl-Software nutzt, brauchst Du einfach nur den Hilfen Deiner Software zu folgen.


    Und dann hast Du geschrieben "wenn sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, dann klickt die Software", also würde mich die Software beim negativen Gesamtbetrag unterstützen. Es wird sich aber kein negativer Gesamtbetrag ergeben, denn meine nicht-selbstständigen Einnahmen werden hoch genug sein, dass sich kein negativer Gesamtbetrag ergibt. Dann würde die Software mich gar nicht unterstützen? Oder verstehe ich hier was falsch.

    Ja, das verstehst Du falsch. Warum betonen wir in diesem Zusammenhang wohl immer den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte so? Weil genau der im § 10d EStG erwähnt wird und die Voraussetzung für eine Anwendung nach dieser Vorschrift ist. Liegt der negative G.d.E. nicht vor, ist es eine ganz normale ESt-Erklärung und ohne jede Auswirkung auf Vor- oder Folgejahre.

  • Was passiert dann in der 2024 Steuererklärung? Muss ich dann basierend auf meiner vorherigen Rechnung die 4.400 EUR zurückzahlen und stattdessen kann ich die 2023 Ausgaben mit den 2024 Einnahmen 1-zu-1 verrechnen?

    Es passiert nichts ! Die Verluste aus der angestrebten selbstständigen Tätigkeit werden mit deinen Einkünften als Angestellter verrechnet das führt

    2023 zu einer Steuererstattung. Damit ist die Sache erledigt, es ergibt sich ja, wie du richtig erkannt hast, kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Deshalb ist weder etwas rück- noch vorzutragen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.