Nachholung versehentlich unterlassener Abschreibung - hier: AfA Kfz

  • Hallo zusammen,

    im ersten Anschaffungsjahr 2021 eines gebrauchten betrieblichen PKW (Abschreibung 3 Jahre) habe ich fälschlicherweise eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren eingetragen. Ändern lässt sich der Bescheid für 2021 nicht mehr. Auf Nachfrage beim Finanzamt erklärte man mir dass ich den noch nicht berücksichtigten Betrag aus 2021 auf die nächsten zwei Jahre hälftig abschreiben solle. Nun berechnet mir das Programm für 2022 zwar den Betrag für 3 Jahre, jedoch weiß ich nicht wo ich den Abschreibungsteil aus dem Vorjahr eintragen kann.

    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Wenn jemand mir mit einer Antwort helfen könnte wäre ich sehr dankbar.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „KFZ Abschreibungen auf mehrere Jahre verteilen“ zu „Nachholung versehentlich unterlassener Abschreibung - hier: AfA Kfz“ geändert.
  • Hallo miwe4,

    danke für die schnelle Antwort. Leider habe ich die EÜR nicht mit dem Programm gemacht, sondern nur die Eintragungen in der Einkommensteuerklärung. Dort finde ich keine Möglichkeit die verpasste AfA im Programm nachzutragen. Gibts dafür eine Lösung? Bin selbst neu hier und muss mich erst im Programm zurechtfinden.

  • Leider habe ich die EÜR nicht mit dem Programm gemacht, sondern nur die Eintragungen in der Einkommensteuerklärung

    Ich würde eine korrigierte EÜR mit dem Programm / der Anwendung übermitteln, mit dem die ursprüngliche EÜR übermittelt wurde.

    Nutzt ihm ja nichts, weil

    Ändern lässt sich der Bescheid für 2021 nicht mehr. Auf Nachfrage beim Finanzamt erklärte man mir dass ich den noch nicht berücksichtigten Betrag aus 2021 auf die nächsten zwei Jahre hälftig abschreiben solle.


    Nun berechnet mir das Programm für 2022 zwar den Betrag für 3 Jahre, jedoch weiß ich nicht wo ich den Abschreibungsteil aus dem Vorjahr eintragen kann.

    Und das bekommt er mit der vereinfachten EÜR 2022 des ESt-Moduls nicht hin. Dann stimmt sein Anlagenverzeichnis bzw. die Anlagenentwicklung nicht, weil das da ja fix eingebunden ist. Da gibt es keinen Klick zur Korrektur analog der Buchungen des gesonderten EÜR-Moduls.


    Er könnte natürlich den Support anschreiben, ob die da einen Klick zur Korrektur einfügen können. Eben alles wie beim EÜR-Modul.

  • Oder halt mit dem EÜR-Modul buchen.


    Aber:

    Er könnte natürlich den Support anschreiben, ob die da einen Klick zur Korrektur einfügen können. Eben alles wie beim EÜR-Modul.

    Sollte machbar sein, auch wenn es vielleicht etwas dauert.

  • Sollte machbar sein, auch wenn es vielleicht etwas dauert.

    Abgabefrist für 2022 ist eigentlich nächsten Montag.

    War eher auch auf künftige Betroffene gemünzt. Wenn es niemand als Verbesserungsvorschlag meldet, bleibt es immer so. Und ein Fristverlängerungsantrag wäre ja auch eine weitere Option.

  • Vielen Dank allen, die versucht haben mir hier zu helfen. Ich werde nochmal mit dem Finanzamt telefonieren, ob es da noch eine weitere Möglichkeit gibt. Die sind hier immer sehr hilfsbereit. An den Support werde ich mich mit der Anfrage der manuellen Eingabe /Veränderung wenden. Ist ne gute Idee für andere mit der gleichen Problematik. Nochmals danke und Grüße aus dem Rheinland