Arbeitgeberwechsel letztes Jahr, dieses Jahr noch Zuschläge erhalten

  • Servus liebe Steuerfreunde,


    Ich bin auf der Zielgeraden für meine Steuererklärung 2022. Dennoch blicke ich bei einem Punkt nicht ganz durch.

    Ich arbeite in der Pflege und habe meinen Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2021/2022 gewechselt.

    Die Zuschläge, die man sich erarbeitet, werden mit 2-monatiger Verzögerung ausgezahlt. Das heisst meinen November 2021 Zuschlag (Nacht-, Feiertags-, Sonntagszuschlag) habe ich im Januar 2022 und meinen Dezember 2021 Zuschlag im Februar 2022 erhalten, ausserdem wurden mir Überstunden und Urlaubstage vom alten Arbeitgeber im Januar und Februar 2022 ausgezahlt.


    Meine neue Stelle habe ich direkt im Januar 2022 begonnen.

    Nun habe ich vom Finanzamt 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die ich über WISO abgerufen und übernommen habe. Ich habe in beiden Bescheinigungen die Steuerklasse 1.


    Die vom 2021er Arbeitgeber bescheinigt nun, dass ich im Jahr 2022 vom 1.1. bis 28.02. Bruttolohn erhalten habe. Allerdings wurde davon keine Lohnsteuer, keine Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in die Versicherungen eingezahlt. So zeigt es die Lohnsteuerbescheinigung.


    Die WISO Software möchte für diese Lohnsteuerbescheinigung nun eine Berufsgruppe haben. Wähle ich in der WISO Software nun die Berufsgruppe "Angestellter" aus, zeigt es mir Fehler an, da keine Lohnsteuer oder Versicherungen gezahlt wurden und somit diese Berufsgruppe nicht zählt.


    Hatte schonmal jemand so einen Fall? Ich bin überfragt. Die WISO Software gibt mir als Alternative DO Angestellter an. Aber das macht ja keinen Sinn, genauso wenig wie "kurzfristige Beschäftigung", denn ich habe ja in diesem Unternehmen im Jahr 2022 nicht mehr gearbeitet.


    LG Florian

  • Die WISO Software möchte für diese Lohnsteuerbescheinigung nun eine Berufsgruppe haben. Wähle ich in der WISO Software nun die Berufsgruppe "Angestellter" aus, zeigt es mir Fehler an, da keine Lohnsteuer oder Versicherungen gezahlt wurden und somit diese Berufsgruppe nicht zählt.

    Sie zeigt Dir keinen FDehler an, sondern einen Prüfhinweis, den man entsprechend abarbeiten kann. Die Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 eingeben und die Hinweise ggf. als geprüft und ok kennzeichnen.


    Das haben wir übrigens schon sehr oft erläutert und sollte sich über die Forumssuche auch finden lassen. ;)