Wärmemenge für Warmwassererzeugung --> Zähler zuordnen

  • Liebes Forum, liebes buhl-Entwicklungsteam,


    gibt es eine Möglichkeit im Bereich Heizkosten einen Wärmengenzähler für die Warmwassererzeugung zuzuordnen.

    Das wäre viel einfacher als hier mit benötigte kWh in einem Zeitraum händisch zu rechnen.

    Alle anderen Daten werden ja auch über Zählerständ zu einem Stichtag erfasst.



    Ich freue mich auf eine gute Idee / Lösung

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wärmemenge für Warmwassererzeugung --> Zähler zuordnen!?“ zu „Wärmemenge für Warmwassererzeugung --> Zähler zuordnen“ geändert.
  • Der Warmwasser Wärmemengenzähler speichert jeweils zum 31.12. die Werte gem. HKV und hat mit einem Wohnungszähler nichts gemein. Was sollte der Vorteil sein?

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    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Ist mir auch gerade aufgefallen.

    Im Dialog Heizkosten müssen die Verbrauchswerte eingegeben werden, nicht die Zählerstände des entsprechenden Wärmezählers. Was aber irreführend ist, weil der Button dafür "Neuer Zählerstand" lautet.

  • Ja, das wäre verständlicher.

    Wobei es aber einfacher wäre, wenn man tatsächlich die Zählerstände eingeben könnte und das Programm die Verbrauchswerte daraus errechnet. Wie auch bei den sonstigen Zählereingaben.

    Das wäre der Vorteil !

  • Wobei es aber einfacher wäre, wenn man tatsächlich die Zählerstände eingeben könnte und das Programm die Verbrauchswerte daraus errechnet.

    Ein Wärmemengenzähler zählt nicht fortlaufend, sondern nullt am 31.12.

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  • Das ist mir neu.

    Ich habe seit vielen Jahren insgesamt 6 Wärmemengenzähler. Die haben sich noch nie genullt.

    Vielleicht kann man das so einstellen. Aber in der Werkseinstellung laufen die durch.

    Hab die Dinger auch nach Eichfrist schon selbst erneuert und die alten (ausgebauten) zeigen selbst nach zwei Jahren noch den letzten Zählerstand an.

  • Ein Wärmemengenzähler zählt nicht fortlaufend, sondern nullt am 31.12.

    Das ist doch falsch, ein Wärmemengenzähler zählt immer weiter, ein Heizkostenverteiler fängt am Abrechnungszeitanfang auf 0, es gibt auch HKV die wie ein WMZ weiterlzählt.

    Bitte da keine Verwirrung hier angeben.

  • Dann habe ich wohl die verkehrten Zähler eingebaut !

    Die Anleitung lässt sich nicht hochladen. Es geht um:

    Installationsanleitung Kompakt-WM Deltamess TKS

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Verkehrt ist der Zähler nicht.

    In der Standardanzeige gibt er (wie jeder andere WMZ) den aktuellen, fortlaufenden Zählerstand aus, kann aber auch, nach Auswahl, den Jahresverbrauchswert anzeigen.


    Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Eingabe im Programm!

    Wenn ich unterjährig mehrere Verbrauchszeiträume verarbeiten möchte, ob man es jetzt braucht oder nicht sei mal dahingestellt, wäre es halt einfacher wenn man nur die Zählerstände eingeben braucht, anstatt vorher die Verbräuche erst selbst ausrechnen zu müssen.

  • Wie gesagt, bei mir nullt der Zähler. Ich brauche am 31.12. nur den einen Wert eintragen. Auch am 15.6. ist der Wert noch abrufbar. Gem. HKV ist das auch so, das vom 1.1. - 31.12. abzurechnen ist.

    Sicherlich haben die Programmentwickler sich was dabei gedacht.

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  • Gem. HKV ist das auch so, das vom 1.1. - 31.12. abzurechnen ist.

    Das stimmt nicht.

    Das Gesetzt schreibt nur vor, dass jährlich abzurechnen ist. Die Abrechnung kann aber auch auf eine anderen Zeitraum festgelegt werden. Z.B. das Winterhalbjahr 01.10. bis 30.04. als zusammenhängende Heizperiode.

    Wurde auch in einem Rechtstreit zwischen Mieter und Vermieter küzlich vom Amtsgericht Stuttgart (Urteil - 21 C 660/21) so bestätigt. Steht übrigens nicht in der Heizkostenverordnung sondern in der Betriebskostenverordnung.


    Deshalb kann ja auch der Zeitraum in der Eingabe im Programm frei gewählt werden. Und ist außerdem für mehrer Zeiträume im laufenden Jahr möglich. Insofern haben die Programmentwickler sich schon etwas dabei gedacht.

  • gibt es eine Möglichkeit im Bereich Heizkosten einen Wärmengenzähler für die Warmwassererzeugung zuzuordnen.

    Das wäre viel einfacher als hier mit benötigte kWh in einem Zeitraum händisch zu rechnen.

    Alle anderen Daten werden ja auch über Zählerständ zu einem Stichtag erfasst.

    Leider kenne ich mich mit dem Vermieter nicht so aus, möchte aber von meiner Seite etwas zu dem ganzen Hinweisen hier noch nachfolgend etwas zu den Vorgaben angeben.


    So wie in deinem Bild zu sehen, steht dort eine Zeile, wo man einen Endstand eines Abrechnungszeitraumes eingeben muss. So ist es zumindest beim HV einzugeben. Denn sobald ein Abrechnungsjahr abgeschlossen wurde, wird im Programm der letzte Wert für die Heizkostenabrechnung verwendet.

    Z.B. würde am 31.12.21 der Endstand 1000 kWh eingegeben werden. Am 31.12.22 wären 2000 kWh angefallen, also berechnet das Programm die Differenz als Verbrauch in 2022.

    So machte es der HV, nur sieht dort die Maske etwas anders aus. Und ich gehe davon aus, dass dann, wenn bereits für ein Jahr der Stand eingegeben wurde, dann auch auf dem obigen Bild zwei Zeilen mit Verbrauchswerten stehen.


    Also ein händisches Ausrechnen, der Gedanke ist doch abwägig.


    Der Warmwasser Wärmemengenzähler speichert jeweils zum 31.12. die Werte gem. HKV und hat mit einem Wohnungszähler nichts gemein. Was sollte der Vorteil sein?

    Die Werkseinstellung eines Wärmemengenzählers oder eines Heizkostenverteilers ist das Jahr, also vom 1.1.,-31.12. Wie so oft, werden andere Abrechnungszeiträume genutzt, daher muss dort, wenn die Zähler eingebaut werden, dieser Zeitraum EINGESTELLT werden, dann wird auch unterjährig abgerechnet.


    Sobald eine Warmwasserzirkulationsleitung vorhanden ist, und nur dann, kann (muss) ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser eingebaut werden. Das kann und wird immer der gleiche WMZ sein, der auch für die Heizung verwendet wird.


    Der Vorteil ist ganz einfach: Der Gesetzgeber schreibt seit dem 31.12.13 vor, dass ein solcher Zähler eingebaut sein muss. Und da sollte man nicht dran zweifeln, denn wenn er nicht eingebaut ist, kann ein Mieter Mietminderung von 15% geltend machen. Also bitte die Vorgaben der Heizkostenverordnung genau ansehen.


    Das ist doch falsch,

    Das hat DBOZK richtig angegeben.



    Dann habe ich wohl die verkehrten Zähler eingebaut !

    Das kann ich nicht verstehen, warum sollst du einen falschen Zähler eingebaut haben? In welchem Zusammenhang?


    Wenn ich unterjährig mehrere Verbrauchszeiträume verarbeiten möchte, ob man es jetzt braucht oder nicht sei mal dahingestellt, wäre es halt einfacher wenn man nur die Zählerstände eingeben braucht, anstatt vorher die Verbräuche erst selbst ausrechnen zu müssen.

    Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, denn im HV würde ich in einer "neuen" Zeile das Ablesdatum und den Stand eintragen, dann würde das Programm genau den Verbrauch von-bis ausrechnen und sogar bei einer Abrechnung in der Zählerliste das anzeigen,

    Ich gehe aber davon aus, dass der Vermieter das in dieser Art irgendwie auch macht, nur kann ich es nicht nachvollziehen.

    Wie gesagt, bei mir nullt der Zähler.

    Dann hast du Heizkostenverteiler, denn Wärmemengenzähler nullen nicht!



    Ich brauche am 31.12. nur den einen Wert eintragen.

    Genau, so ist es, wenn bei einem WMZ oder HKV das Abrechnungsjahr 1.1.-31.12. vorliegt.



    Gem. HKV ist das auch so, das vom 1.1. - 31.12. abzurechnen ist.

    Das ist falsch, denn die Betriebs- und Heizkosten Verordnung schreibt vor, dass maximal 12 Monate bzw. 365 und 366 Tage abgerechnet werden dürfen. Dort steht kein Datum vom 1.1.,-31.12., wie bereits angegeben. Auch darf man bei einem Neubau oder Hauskauf den Abrechnungszeitraum einmal verkürzt abrechnen, denn man kann als Eigentümer entscheiden, welcher Abrechnungszeitraum man haben will.

  • Sobald eine Warmwasserzirkulationsleitung vorhanden ist, und nur dann, kann (muss) ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser eingebaut werden.

    Das ist nicht richtig.

    Der Wärmemengenzähler für die Erfassung der aufgewendeten Energie für die Warmwasseraufbereitung muss in jedem Fall eingebaut sein. Ausnahmen lässt das Gestz nur zu, wenn die Installation nicht, oder nur mit vergleichsweise unzumutbar hohem Aufwand möglich wäre. In dem Fall darf nach Heizkostenformel abgerechnet werden.

    Ob eine Zirkulationsleitung vorhanden ist oder nicht, ist hierfür völlig unerheblich!

  • Das ist nicht richtig.

    Wenn keine Zirkulationsleitung eingebaut ist, kannst du keinen WW-WMZ einbauen. Wenn ein solche Leitung eingebaut ist, dann musst du das einbauen, außer, wenn es ein Zweifamilienhauis ist wo der Eigentümer:in drin wohnt.


    Eine Zirkulationsleitungleitung kann man nicht so einfach neu einbauen. Darum hat der Gesetzgeber dieses so entschieden, dass dann, wenn der Aufwand und die Kosten zu hoch sind, dass dann kein WMZ eingebaut werden muss.


    Das was du schreibst stimmt so nicht. Denn wie willst du einen Wärememnegnzähler einbauen, wenn keine Zirkulationsleitung vorhanden ist?

  • errjot

    ich glaube du bringst da etwas durcheinander.


    Der WMZ wird in die Leitung zwischen Wärmeerzeuger (Heizkessel) und Warmwasserspeicher eingebaut. Dort soll er die aufgewendete Heizenergie für die Brauchwassererwärmung messen. Eine Zirkulationsleitung hat damit nichts zu tun. Die geht, falls vorhanden, erst nach dem Speicher ab.

  • Ich bin der gleichen Meinung zum Thema Wärmemengenzähler für Warmwasserzubereitung.

    Meines Erachtens ist es ebenfalls sinnvoll hier einen Zähler der Heizung/ Heizkosten Warmwasser mit Eingabe von Zählerständen anzulegen. Verbrauchswerte werden doch an anderer Stelle auch anhand der Zählerstände ermittelt. In der Liste der Zähler (alles an einer Stelle) könnte dann der Zähler der Anlage zugeordnet werden.

  • PPM296

    das ist ein guter Gedanke. Hatte ich auch schon probiert, aber scheinbar lässt sich kein Zähler mit der entsprechenden Zuordnung anlegen.


    errjot

    vermutlich meinst du die "Speicherladeleitung" oder auch nur "Ladeleitung" genannt. Hier "zirkuliert" zwar Heizungswasser zwischen Kessel und Speicher, wird aber nicht als Zirkulationsleitung bezeichnet!

    Mit Zirkulationsleitung ist eine Leitung gemeint, die vom Speicher ausgehend zu den Wohneinheiten das bereits erwärmte Wasser im Umlauf hält. Wenn du diesen Begriff verwendest führt das zur Verwirrung.