EÜR - "nicht formlose" Gewinnermittlung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuererklärung mit WISO Steuer erstellt und, da ich nebenberuflich selbständig tätig bin, über die Maske "freiberufliche und selbständige Arbeit" eine EÜR erstellt und zusammen mit der Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Inzwischen habe ich den Steuerbescheid erhalten, in welchem ich dazu aufgefordert werde, die Gewinnermittlung bzgl. meiner selbständigen Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt nachzureichen. Es folgt eine Erklärung, dass seit 2017 eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR besteht und eine formlose Gewinnermittlung nicht mehr ausreichend ist. Bei der Erstellung der EÜR war ich davon ausgegangen, dass ich wenn ich der o.g. Eingabemaske folge, alle Angaben entsprechend der Vorgaben des Finanzamts enthalten sind. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
    Mein Vorgehen beim Erstellen der EÜR war folgendermaßen: Ich habe - wie empfohlen - die EÜR mittels programmunterstützter Eingabe erstellt, die Summe der Einnahmen in der Tabelle "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" quartalsweise aufgelistet und - wie vom Programm angeboten - die Betriebsausgaben pauschal angesetzt. Ich vermute, dass der Fehler in einem der beiden letztgenannten Schritte liegt, weiß aber nicht genau, was genau ich nun anders machen muss und wie ich das mit dem Programm umsetze. Braucht es eine Auflistung jeder einzelnen Einnahme und Ausgabe? Dann erschließt sich mir allerdings nicht, warum das Programm eine pauschale Ermittlung der Ausgaben anbietet. Oder müssen Rechnungen eingereicht werden, die die Einnahmen und Ausgaben belegen?
    Für eine Erklärung oder ein paar Hinweise zum richtigen Vorgehen wäre ich total dankbar! :)

  • Mein Vorgehen beim Erstellen der EÜR war folgendermaßen: Ich habe - wie empfohlen - die EÜR mittels programmunterstützter Eingabe erstellt, die Summe der Einnahmen in der Tabelle "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" quartalsweise aufgelistet und - wie vom Programm angeboten - die Betriebsausgaben pauschal angesetzt.

    Man sollte schon die konkreten Zahlungen wie abgefragt eintragen, damit das FA etwaige Kontrollmitteilungen verproben kann.


    Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

    Wenn Du es richtig machst wird die EÜR mit versendet. Das kannst Du aber auch in Deiner Kopie sowie im Sendebericht (z.B. Dateieigenschaften) sehen.


    Im Zweifel halt den Elster-Versand nochmals anstoßen und kurz vor dem Versand-Klick entsprechend alles nicht gewünschte abwählen und nur die EÜR ausgewählt versenden.


  • Vielen Dank für die Antwort. Die EÜR ist definitiv mit versendet worden, das geht aus dem Sendebericht eindeutig hervor. Auch liegen mir nur Quartalsabrechnungen vor - aber wenn ich es richtig verstehe, sind Auflistungen sämtlicher Einzelzahlungen erforderlich?

    Und bitte entschuldigt die vielleicht dumme Frage, aber was genau ist denn nun eine nicht formlose Gewinnermittlung? Dass tatsächlich alle Zahlungen und Ausgaben vollständig einzeln aufgelistet werden? Dieses Vorgehen ist für mich anhand von WISO Steuer so gar nicht ersichtlich und mir ist auch nach wie vor nicht klar, wie das innerhalb der Software umsetzbar sein soll.

  • Auch liegen mir nur Quartalsabrechnungen vor - aber wenn ich es richtig verstehe, sind Auflistungen sämtlicher Einzelzahlungen erforderlich?

    Bei der EÜR ist das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden.


    Und bitte entschuldigt die vielleicht dumme Frage, aber was genau ist denn nun eine nicht formlose Gewinnermittlung?

    Was Du oben in meinen Screenshots siehst.


    Dass tatsächlich alle Zahlungen und Ausgaben vollständig einzeln aufgelistet werden?

    Das sollte in meinen Augen so sein.


    Dieses Vorgehen ist für mich anhand von WISO Steuer so gar nicht ersichtlich und mir ist auch nach wie vor nicht klar, wie das innerhalb der Software umsetzbar sein soll.

    Genau darauf ist die Software eingerichtet.