Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt

  • Hallo,

    meine Frau und ich sind angestellt. Wir haben nun nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid eine Festsetzung zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer erhalten. Das war mir aber nicht aufgefallen. Nun gab es die erste Mahnung. Meine Frage ist, wie ich den Einspruch formulieren soll und in welcher Form ich diesen an das Finanzamt übermittle. Ich glaube dieser Fall kommt recht selten vor. Ich hoffe hier auf Hilfe.


    VG

    Jens

  • Wir haben nun nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid eine Festsetzung zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer erhalten. Das war mir aber nicht aufgefallen. Nun gab es die erste Mahnung. Meine Frage ist, wie ich den Einspruch formulieren soll und in welcher Form ich diesen an das Finanzamt übermittle.

    Den Einspruch kannst Du nach über einem Monat vergessen. Da hilft nur ein formloser aber begründeter Antrag auf Änderung. Auf den bereits verwirkten Säumniszuschlägen bleibt Ihr in jedem Fall sitzen.


    Ich glaube dieser Fall kommt recht selten vor.

    Nein, bei Steuerklassenwahl 3/5 kommt das gar nicht so selten vor. Nicht umsonst sind das ja auch Pflichtveranlagungsfälle.


    Prüfen und begründen kannst nur Du selber. Also die Besteuerungsgrundlagen im Vorauszahlungsbescheid prüfen. Und nicht wundern, da kann auch alles stimmen. Er dient eben der Vermeidung von Steuernachzahlungen ab einer bestimmten Höhe. Dein Steuerprogramm macht Dich bei errechneter Steuernachzahlung übrigens auch schon auf diese Möglichkeit aufmerksam!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Vorauszahlung Einkommenssteuer“ zu „Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt“ geändert.
  • Ja bei Steuerklasse 3/5 vielleicht, wir haben allerdings beide 4. Es wurde scheinbar eine einmalige Rentenauszahlung als regelmäßig angesetzt. daher die Vorauszahlung.

  • Dann einen Antrag auf Änderung mit entsprechender Begründung stellen. Die Änderung erfolgt dann aber in jedem Fall erst mit Wertstellung zum Tag des Antragseingangs. Bis zu dem Tag bleiben die Säumniszuschläge verwirkt und sind zu zahlen.