Mieterhöhung mit Hinweis auf 'Mietpreisspiegel Tabelle' zulässig?

  • Hallo,


    bei uns in der Gemeinde gibt es keinen von der Gemeinde herausgegebenen Mietpreisspiegel. Bei meiner Recherche bin ich allerdings auf die Seiten 'https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-gemeinde-perl-kreis-merzig-wadern/' und 'https://www.miete-aktuell.de/mietspiegel/Perl/Perl/' gestossen.

    ist es zulässig, dass ich mich bei meinem Schreiben wg. Mietpreiserhöhung auf eine dieser Seiten beziehe, oder muss ich mir 3 Vergleichswohnungen suchen?

    und habe ich das richtig verstanden, wenn ich die Mieterhöhung noch jetzt im Oktober ankündige, dass ich dann die Mmiete zum 01.01.2024 erhöhen kann?


    Tausend Dank für Eure Hilfe!