Umsatzsteuer/ Kleinunternehmerregelung

  • Hallo,


    ich steh vor einer Problematik, wo ich trotz Internetrecherche nicht wirklich weiter komme. Folgende Situation: Ich bin seit Jahren in der Gastro selbstständig und umsatzsteuerpflichtig. Während der Coronazeit war ich stark eingeschränkt und machte mich selbstständig als Kurierfahrer, um etwas dazu verdienen zu können. Dieses Unternehmen meldete ich als Kleinunternehmen an, da ich davon ausging, die Gastro nicht weiter zu führen. Doch irgendwie lief es mit der Gastro doch mehr schlecht als recht weiter. Vor einigen Monaten meldete ich nun das Kurierunternehmen ab und die Steuererklärungen wurden sofort fällig. Da ich das Gastrounternehmen nun doch nicht abgemeldet hatte, habe ich auch das Kurierunternehmen als unternehmensteuerpflichtig betrachtet und diese bei der Erklärung angegeben. Als ich nun die Umsatzsteuererklärung für die Gastro machte, stellte ich fest, dass die Umsätze beider Unternehmen zusammen unter 22.000,-Euro liegen. Da ich das Kurierunternehmen als Kleinunternehmen angemeldet hatte, würde ich gerne eine Korrektur der Umsatzsteuererklärung für dieses an das Finanzamt schicken, da eine Steuerschuld bestand. Die Frage wäre, ob dies möglich ist.


    MfG

  • Die Frage wäre, ob dies möglich ist.

    Wenn Du einmal die Forumssuche genutzt hättest, wäre Dir aufgefallen, dass wir ähnliche Fragen schon öfters beantwortet haben. Du kannst mehrere Unternehmen unternehmen haben, Du kannst aber nur einmal Unternehmer i.S.d. UStG sein, weshalb Du alle Deine unternehmerischen Umsätze in einer gemeinsamen USt-Erklärung zusammengefasst zu erklären hast. Und das entsprechende Wahlrecht i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG kann natürlich auch nur einheitlich ausgeübt werden.


    Da ich das Gastrounternehmen nun doch nicht abgemeldet hatte, habe ich auch das Kurierunternehmen als unternehmensteuerpflichtig betrachtet und diese bei der Erklärung angegeben. Als ich nun die Umsatzsteuererklärung für die Gastro machte, stellte ich fest, dass die Umsätze beider Unternehmen zusammen unter 22.000,-Euro liegen.

    Maßgeblich ist aber nach dem § 19 Absatz 1 UStG der Gesamtumsatz des Vorjahres. ;)


    Doch irgendwie lief es mit der Gastro doch mehr schlecht als recht weiter.

    Die Frage wäre, ob dies möglich ist.

    S.o.; theoretisch ja für das gesamte Unternehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich bestehen. Wobei Du dann automatisch in ein Problem mit dem § 14cUStG rutschen würdest, da Du ja in der Gastro die USt in Deinen Rechnungen grundsätzlich gesondert ausgewiesen hast.