Verbesserung der Tabelle "Handwerkerleistungen für Renovierungs-, ..."

  • Hallo alle:


    Wenn man eine Handwerker-Rechnung für §35a EStG hat, ist die Dateneingabe bei der Steuererklärung in ELSTER normalerweise ganz einfach. Beispiel: 150 € für den Gesamtbetrag eingeben, 100 € für die darin enthaltenen Lohnkosten eingeben, und fertig. So klappt es für alle Rechnungen, die ich persönlich bezahlt habe.


    Aber dann kommt der Verwalter mit seiner WISO Hausverwalter Software, und da fangen die Probleme an... :evil:


    Die Tabelle mit der Überschrift "Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" sieht bei mir so aus:



    Nur das Lohnkosten-Teil wird anteilig ausgegeben. Der Gesamtbetrag (die nicht mal automatisch summiert wird) ist für die ganze Gemeinschaft (eine sehr hohe Summe), und mein Anteil davon steht auf der Tabelle auch nicht.


    Im Hilfetext von ELSTER steht aber, dass beide Felder "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltende Lohnanteile..." auszufüllen sind:


    ELSTER - Hilfe


    Gucken Sie mal auf jener ELSTER-Hilfe-Seite unten "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen", "Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Der zutreffende Satz lautet:


    "Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten „Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."


    Man kann jetzt sich darüber streiten, ob der Wert fürs entsprechende ELSTER-Feld unter "selbst getragene Rechnungsbeiträge" wirklich nötig für die Steuererklärung ist, also ob man darin aus der Not den gleichen anteiligen Wert wie im Feld "darin enthaltene Lohnanteile..." eingibt, was eigentlich eine falsche Angabe wäre. Oder ob man das Feld unter "selbst getragene Rechnungsbeiträge" im Fall der Gemeinschaft leer lassen darf. Schließlich haben andere Steuerprogramme außer ELSTER dieses "gesamt" Feld für solche Rechnungen angeblich gar nicht. Oder ob dem Finanzamt sowieso alles egal ist (meine Frage bei meinem Finanzamt von vor 28 Tagen ist noch offen). Usw.


    Wäre es aber nicht einfacher, wenn die Software den entsprechenden "gesamt" Wert auch darstellen würde? Dann gäbe es keinen Diskussionsbedarf mehr.


    Es ist nämlich nicht leicht, meinen Anteil am Gesamtbetrag zu berechnen. Die Handwerkerrechnungen der Gemeinschaft werden nicht alle gleich verteilt, der Verteilungsschlüssel variiert (mal MEA, mal Quadratmeter, mal ein Wert von der Heizungsfirma, ...). Man muss die Verteilungsschlüssel aller Rechnungen in der Tabelle durch die ganze Hausgeldunterlagen auf Papier suchen und dann manuell alles zusammen berechnen.


    Also, der Tabelle fehlt halt eine Spalte wie "Anteil des Gesamtbetrags", die unten summiert ist. Das ist der Hauptpunkt dieses Verbesserungsvorschlags.


    Außerdem, macht die Tabelle-Spalte "nicht zu berücksichtigen Materialkosten" keinen Sinn (meiner Meinung nach), da diese Werte nirgendwo gebraucht werden. Stattdessen wäre eine Spalte mit den Verteilungsschlüssel hilfreicher. Andere machen es so. Zum Beispiel, hier gibt es ein Muster als PDF-Dokument für so etwas:


    Hausgeldabrechnung
    Was beinhaltet die Wohngeldabrechnung? Welche Rolle spielt sie beim Wohnungskauf? Die häufigsten Fehler und Steuer-Tipps hier.
    www.immoverkauf24.de


    Auf Seite 5 im Muster-PDF, Abschnitt "2. Bescheinigung i.S.d. § 35a EStG...", steht neben jeder Rechnung (z.B. "Wartung Treppenhaus") der verwendete Verteilungsschlüssel. Das Beispiel finde ich eigentlich nicht so toll aus anderen Gründen, aber zumindest die Spalte mit dem Schlüssel pro Rechnung ist da, was die Prüfung der Korrektheit vereinfacht.


    Mit freundlichen Grüßen,

    rdiez

  • Ich habe nur die oben angezeigte Tabelle vom Verwalter zum Thema §35a EStG bekommen. Könnten Sie bitte etwas konkreter werden? Wie heißt diese weitere Ausgabe, oder wie kann mein Verwalter sie in der Software finden?


    Wie kann man darin die Gruppierung anders einstellen, um z.B. die 3 Summen (gesamt/umlagefähig/nicht umlagefähig) von meinem Anteil am Gesamtbetrag zu generieren?

  • Das ist eine informative Übersicht. Es gibt noch eine weitere Ausgabe, dort kann man sich die Ausgaben anderweitig zusammenstellen lassen, nämlich nach Gruppierungen.

    Nein, es ist die "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt"


    Für den Eigentümer der die Wohnung selbst bewohnt, ist nur der "Anteil des Miteigentümers" entscheident, wenn er es steuerlich geltend macht.


    Einstellungen findet man: Abrechnung/Hausgeldabrechnung/Abrechnungsbestandteile: "Benötigen Sie die Bescheinigun..."

    Beste Grüße
    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von FB900 ()

  • Dieses Thema ist mir noch nicht klar. Ich selbst habe die Software nicht, ich habe nur die Unterlagen vom Verwalter bekommen. Ich versuche mein Anliegen jetzt, anders auszudrücken:


    Das Finanzamt will erstmals 2 Werte von mir, bei der Steuererklärung im Bereich §35a EStG, mit den folgenden Eigenschaften:


    a) Anteilig.


    b) Unterschiedliche Beträge, je nach Mieter/Vermieter, oder vom Eigentümer selbst bewohnt. Das ist die Unterteilung in "umlagefähige" usw.


    Die Software macht alles richtig für einen Wert. Für den anderen Wert gar nicht, nicht (a) und nicht (b).


    Frage 1) Wäre es nicht schön, wenn die Tabelle die fehlenden, anteiligen Summen hätte?


    Dann müssten wir nämlich nicht weiter diskutieren, wer unter welchen Umständen diesen oder jenen Wert braucht oder nicht.


    Frage 2) Kann die Software das bereits oder nicht? Und wenn ja, welche Option wo genau muss man ankreuzen?


    Wenn man einen Blick auf die Tabelle wirft, und auf das ELSTER-Formular, ist ganz offensichtlich, was da fehlt. Oder gibt es einen Grund, warum die Software bei der Spalte "Gesamtbetrag" nicht die gleiche Anteilung und Summierung machen soll / kann / darf, wie bei der Spalte "Aufwendungen"?


    Danke im Voraus,

    rdiez

  • zu a) So wird es ausgegeben "für den Eigentümer"

    zu b) Wird eine Nebenkostenabrechnung mit dem HV erstellt, wird der Anteilige Betrag für den Mieter augegeben

    Frage 2, ja, man muss nur wissen was man möchte. Eine Hausgeldabrechung oder eine Nebenkostenabrechnung erstellen

  • Nein, (a) wird nicht "ausgegeben für den Eigentümer".


    Nochmals: Egal ob Eigentümer oder Mieter will das Finanzamt erstmals 2 Werte. Einer davon ist die Gesamtsumme der Rechnung, in diesem Fall wäre es anteilig. Das ist alles ausführlich oben erklärt.


    Zu "wird der Anteilige Betrag", nein, das reicht nicht aus. Das ist eine von den 2 Beträgen, die das Finanzamt will. Das ist alles ausführlich oben erklärt.


    Egal ob Hausgeldabrechnung oder Nebenkostenabrechnung, der anteilige Wert für die Gesamtsumme ist nicht angegeben, nur fürs das "darin enthaltende" Teil.