Hallo alle:
Wenn man eine Handwerker-Rechnung für §35a EStG hat, ist die Dateneingabe bei der Steuererklärung in ELSTER normalerweise ganz einfach. Beispiel: 150 € für den Gesamtbetrag eingeben, 100 € für die darin enthaltenen Lohnkosten eingeben, und fertig. So klappt es für alle Rechnungen, die ich persönlich bezahlt habe.
Aber dann kommt der Verwalter mit seiner WISO Hausverwalter Software, und da fangen die Probleme an...
Die Tabelle mit der Überschrift "Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" sieht bei mir so aus:
Nur das Lohnkosten-Teil wird anteilig ausgegeben. Der Gesamtbetrag (die nicht mal automatisch summiert wird) ist für die ganze Gemeinschaft (eine sehr hohe Summe), und mein Anteil davon steht auf der Tabelle auch nicht.
Im Hilfetext von ELSTER steht aber, dass beide Felder "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltende Lohnanteile..." auszufüllen sind:
Gucken Sie mal auf jener ELSTER-Hilfe-Seite unten "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen", "Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Der zutreffende Satz lautet:
"Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten „Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."
Man kann jetzt sich darüber streiten, ob der Wert fürs entsprechende ELSTER-Feld unter "selbst getragene Rechnungsbeiträge" wirklich nötig für die Steuererklärung ist, also ob man darin aus der Not den gleichen anteiligen Wert wie im Feld "darin enthaltene Lohnanteile..." eingibt, was eigentlich eine falsche Angabe wäre. Oder ob man das Feld unter "selbst getragene Rechnungsbeiträge" im Fall der Gemeinschaft leer lassen darf. Schließlich haben andere Steuerprogramme außer ELSTER dieses "gesamt" Feld für solche Rechnungen angeblich gar nicht. Oder ob dem Finanzamt sowieso alles egal ist (meine Frage bei meinem Finanzamt von vor 28 Tagen ist noch offen). Usw.
Wäre es aber nicht einfacher, wenn die Software den entsprechenden "gesamt" Wert auch darstellen würde? Dann gäbe es keinen Diskussionsbedarf mehr.
Es ist nämlich nicht leicht, meinen Anteil am Gesamtbetrag zu berechnen. Die Handwerkerrechnungen der Gemeinschaft werden nicht alle gleich verteilt, der Verteilungsschlüssel variiert (mal MEA, mal Quadratmeter, mal ein Wert von der Heizungsfirma, ...). Man muss die Verteilungsschlüssel aller Rechnungen in der Tabelle durch die ganze Hausgeldunterlagen auf Papier suchen und dann manuell alles zusammen berechnen.
Also, der Tabelle fehlt halt eine Spalte wie "Anteil des Gesamtbetrags", die unten summiert ist. Das ist der Hauptpunkt dieses Verbesserungsvorschlags.
Außerdem, macht die Tabelle-Spalte "nicht zu berücksichtigen Materialkosten" keinen Sinn (meiner Meinung nach), da diese Werte nirgendwo gebraucht werden. Stattdessen wäre eine Spalte mit den Verteilungsschlüssel hilfreicher. Andere machen es so. Zum Beispiel, hier gibt es ein Muster als PDF-Dokument für so etwas:
Auf Seite 5 im Muster-PDF, Abschnitt "2. Bescheinigung i.S.d. § 35a EStG...", steht neben jeder Rechnung (z.B. "Wartung Treppenhaus") der verwendete Verteilungsschlüssel. Das Beispiel finde ich eigentlich nicht so toll aus anderen Gründen, aber zumindest die Spalte mit dem Schlüssel pro Rechnung ist da, was die Prüfung der Korrektheit vereinfacht.
Mit freundlichen Grüßen,
rdiez