Zählt eine WG als eigene Wohnung im Kontext von beruflich bedingten Umzügen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2022 auszufüllen mit Hilfe von WISO für MacBook und habe ein paar Fragen zu meinen beruflich bedingten Umzügen der letzten Jahre.

    Im November 2020 bin ich aus dem Elternhaus in München in eine 5-köpfige WG umgezogen nach Frankfurt um meine betriebliche Ausbildung anzufangen, in welcher eine andere Person + ich Hauptmieter waren mit 3 Untermietern.

    Im Juni 2022 bin ich dann alleine nach Berlin umgezogen, da der erste Teil der Ausbildung abgeschlossen war und mein Arbeitgeber mich an die "endgültige" Niederlassung geschickt hatte um dort meine Ausbildung abzuschließen.

    In der WISO-App werde ich nun gefragt, ob ich vor und nach dem Umzug in 2022 in einer "eigenen Wohnung" gelebt habe. Die Wohnung in Berlin zählt ja auf jeden Fall als eigene Wohnung, aber zählt denn auch die WG, in welcher ich einer der Hauptmieter war, auch schon als eigene Wohnung?

    Definition aus der WISO-App: "Als 'eigene Wohnung' zählt Wohnraum mit einem oder mehreren Zimmern einschließlich Küche bzw. Kochgelegenheit sowie ein separates Badezimmer bzw. eine Toilette. Dabei ist es egal ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung, um Eigentum oder um ein Mietobjekt handelt."

    Denn sollte ich die Frage ob ich vorher und nachher in einer eigenen Wohnung gelebt hatte mit "Ja" beantworten können, wird mir erst dann die nächste Frage angezeigt ob ich innerhalb der letzten 5 Jahre mehrfach beruflich bedingt umgezogen bin. Diese könnte ich ja dann auch bejahen, um von dem Häufigkeitszuschlag i.H.v. 50% zu profitieren.

    Vielen Dank !

  • Naja ich lese die Definition so, dass die WG nicht als eigene Wohnung zählt, weil ich mir den Wohnraum mit mehreren Personen teilte, keine eigene Küche sowie kein eigenes Badezimmer hatte.


    Außerdem bin ich mir nun auch noch unsicher, ob mein 1. Umzug aus dem Elternhaus nach Frankfurt in die WG überhaupt als beruflicher bedingter Umzug durchgeht, da das Elternhaus ja nicht als eigene Wohnung zählt und ich somit nicht von der Häufigkeitspauschale profitieren könnte.

  • ... da das Elternhaus ja nicht als eigene Wohnung zählt ...

    Was ja zweifelsfrei auch so ist. Deshalb ist das ja gemäß Hilfe auch zu verneinen, woraufhin das Programm reagiert und seine Eingabemaske verändert, was wiederum zu einer geringeren Pauschale führt.


    ... lese die Definition so, dass die WG nicht als eigene Wohnung zählt ...

    Ich auch, was wieder zu den vorgenannten Folgen führt.


    ... und ich somit nicht von der Häufigkeitspauschale profitieren könnte.

    Beide erfüllen die Voraussetzungen nicht, weshalb Dir auch ein dritter Umzug noch keinen Häufigkeitszuschlag bringen würde. Und genau deshalb verschwindet diese Eingabemöglichkeit bei zutreffenden Klick ins Kreuzchen "nein" auch umgehend.


    § 10 Absatz 3 BUKG