Bruttoarbeitslohn oder Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

  • Hallo zusammen,


    meine Abgabe der Steuer ist am 31.10. und ich versuche seit Wochen verschiedene Themen zu klären, insbesondere dieses und da ich bisher keine zufriedenstellende ANtwort erhalten habe, frage ich nun hier nach.


    Folgendes: Ich hatte einen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber, die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht wie von allen Rechtsexperten erwartet als unwirksam gewertet. Das Problem war aber, dass das Arbeitsgericht einen sogenannten Auflösungsantrag bewilligt hat und ich daraufhin meinen Job nicht mehr zurückbekommen habe. Allerdings habe ich im Nachhinein im Jahr 2022 dann das Geld vom Arbeitgeber zurückbekommen, dass mir noch bis zum Ende der Kündigungsfrist zugestanden hätte + eine kleine Abfindung. Nun hat mein ehemaliger Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag bei Bruttoarbeitslohn reingeschrieben (ungefähr 20.000) und einen Beitrag bei Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (ungefähr 60.000) und es wurde jeweils eine Lohnsteuer einbehalten. Ich versuche bei meinem Ex-Arbeitgeber seit Wochen zu erfahren, wieso überhaupt ein Bruttoarbeitslohn benannt wird, obwohl ich im Jahr 2022 gar nicht mehr für diesen gearbeitet habe, sondern nur entschädigt wurde. Leider sind zuständige Personen zu beschäftigt, im Urlaub oder müssen sich erst einarbeiten, um mir eine Antwort zu geben.


    Ich weiß nicht, ob jemand hier im Forum diesen Vorgang versteht und welchen Tipp ihr mir vielleicht geben könnt. Ich habe natürlich auch beim FA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zum einen die Frist nicht weiter verlängern könnte, um das Thema zu klären und ich zum anderen einfach es so ausfüllen solte, wie ich es für richtig halte. Meiner Meinung nach müssten die 20.000 Euro auch noch unter Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen werden. Soll ich das dann einfach so machen? Und was soll ich dann in den Feldern 4. und 11. eintragen? Sprich bei der einbehaltenen Lohnsteuer.


    Danke schon mal :)

  • Das ist klar, die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung wurden ohnehin vom ehemaligen Arbeitgeber ans FA geschickt und dieses hat die Zahlen automatisch in Wiso eingetragen.


    Die Frage ist aber, wie setzen sich diese Zahlen zusammen. Denn nochmal: Ich hatte de facto keinen Bruttoarbeitslohn, warum wird das dann da reingeschrieben vom ehemaligen Arbeitgeber?

  • Ich versuche bei meinem Ex-Arbeitgeber seit Wochen zu erfahren, wieso überhaupt ein Bruttoarbeitslohn benannt wird, obwohl ich im Jahr 2022 gar nicht mehr für diesen gearbeitet habe, ... .

    Ich hatte de facto keinen Bruttoarbeitslohn, warum wird das dann da reingeschrieben vom ehemaligen Arbeitgeber?

    Das stimmt so nicht, denn:

    Allerdings habe ich im Nachhinein im Jahr 2022 dann das Geld vom Arbeitgeber zurückbekommen, dass mir noch bis zum Ende der Kündigungsfrist zugestanden hätte ... .

    Also ganz normaler Arbeitslohn.


    Meiner Meinung nach müssten die 20.000 Euro auch noch unter Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen werden.

    Nein, die vorgenannten Zahlungen stellen weder eine Entschädigung da, noch sind diese nach § 34 EStG begünstigt (insoweit keine Zusammenballung).


    Du sollst einfach die Lohnsteuerbescheinigung abtippen, diese Möglichkeit bieten die Programme doch.

    Genau.


    ... und einen Beitrag bei Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (ungefähr 60.000)

    Und diesen Betrag bzw. den entsprechenden Eintrag wird sich das FA aufgrund der Höhe und der Fallgestaltung sicherlich hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen (Arbeitsvertrag, Auflösungsvertrag sowie Gerichtsurteil bzw. Vergleich) belegen lassen.

  • Das heißt, dass theoretisch eigentlich der komplette Betrag, der mir erstattet wurde, in den Bereich Bruttoarbeitslohn fallen müsste?!

    Dass kann nur jemand beantworten, der alle vertraglichen Vereinbarungen kennt. Das können wir mit unserem Kenntnisstand nicht und dürften es nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht. Dafür gibt es die steuerberatenden Berufe, um deren Unterstützung man sich rechtzeig kümmern sollte.

  • Okay, dann danke bis hierhin und dann versuche ich das noch irgendwie über meinen ehemaligen Arbeitgeber und/oder einen Steuerberater zu klären. Ist natürlich sehr kurzfristig. Im Zweifel wird sich wie du sagst dann ohnehin das FA melden und die entsprechenden Belege einfordern.

  • Allerdings habe ich im Nachhinein im Jahr 2022 dann das Geld vom Arbeitgeber zurückbekommen, dass mir noch bis zum Ende der Kündigungsfrist zugestanden hätte

    Und das ist eben laufender Arbeitslohn, was willst du denn da klären ? Wichtiger ist doch, dass dir das Finanzamt auf die Abfindung die Steuerermäßigung

    nach § 34 Abs. 1 EStG gewährt.