Hallo zusammen,
meine Abgabe der Steuer ist am 31.10. und ich versuche seit Wochen verschiedene Themen zu klären, insbesondere dieses und da ich bisher keine zufriedenstellende ANtwort erhalten habe, frage ich nun hier nach.
Folgendes: Ich hatte einen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber, die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht wie von allen Rechtsexperten erwartet als unwirksam gewertet. Das Problem war aber, dass das Arbeitsgericht einen sogenannten Auflösungsantrag bewilligt hat und ich daraufhin meinen Job nicht mehr zurückbekommen habe. Allerdings habe ich im Nachhinein im Jahr 2022 dann das Geld vom Arbeitgeber zurückbekommen, dass mir noch bis zum Ende der Kündigungsfrist zugestanden hätte + eine kleine Abfindung. Nun hat mein ehemaliger Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag bei Bruttoarbeitslohn reingeschrieben (ungefähr 20.000) und einen Beitrag bei Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (ungefähr 60.000) und es wurde jeweils eine Lohnsteuer einbehalten. Ich versuche bei meinem Ex-Arbeitgeber seit Wochen zu erfahren, wieso überhaupt ein Bruttoarbeitslohn benannt wird, obwohl ich im Jahr 2022 gar nicht mehr für diesen gearbeitet habe, sondern nur entschädigt wurde. Leider sind zuständige Personen zu beschäftigt, im Urlaub oder müssen sich erst einarbeiten, um mir eine Antwort zu geben.
Ich weiß nicht, ob jemand hier im Forum diesen Vorgang versteht und welchen Tipp ihr mir vielleicht geben könnt. Ich habe natürlich auch beim FA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zum einen die Frist nicht weiter verlängern könnte, um das Thema zu klären und ich zum anderen einfach es so ausfüllen solte, wie ich es für richtig halte. Meiner Meinung nach müssten die 20.000 Euro auch noch unter Steuerbegünstigte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eingetragen werden. Soll ich das dann einfach so machen? Und was soll ich dann in den Feldern 4. und 11. eintragen? Sprich bei der einbehaltenen Lohnsteuer.
Danke schon mal