Hallo,
mein alter Arbeitgeber hat mir nach dem Austritt aus dem Unternehmen meine Mitarbeiteraktien abgekauft. Die AG wurde nicht an der Börse gehandelt und es war auch keine Bank eingebunden. Dementsprechend wurde mir der komplette Kaufpreis überwiesen. Um die Versteuerung sollte ich mich in Eigenregie kümmern. Allerdings tue ich mir schwer damit die korrekte Vorgehensweise zu identifizieren, da ich am Ende immer bei "kümmert sich doch die Bank" lande.
Ich habe mittlerweile auf Basis des Auszugs aus dem Aktienstammbuch den Gewinn als Delta zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ermittelt und in der Anlage KAP unter 18 "Inländische Kapitalerträge" eingetragen. Daraufhin erhöht sich mein Nachzahlungsbetrag auch in etwa um die 25% Kapitalertragssteuer.
Allerdings bin ich mir weiter unsicher, ob das wirklich die richtige Stelle ist, zumal ich nirgendwo eine Berechnung finde die sauber aufschlüsselt wie viel Kapitalertrags-, Kirchensteuer und Soli anfallen. Sprich in ähnlicher Form wie es auf dem Steuerbescheid von einer Bank stehen würde.
Zudem hatte ich vom vorherigen Arbeitgeber auch schon Aktien verkauft und bekomme jährlich einen Verlustvortrag bescheinigt. Wenn ich diesen allerdings unter "Sonstige Angaben" -> "Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien eintrage" passiert nichts. Und weder in der Berechnung noch später in den Formularen spielt dieser Betrag eine Rolle. Habe ich ein Verständnisproblem was ein Verlustvortrag ist und der reduziert meinen Gewinn nicht?
Bzw. erkennt WISO ggf. nicht das beides Aktiengeschäfte waren? Oder kannte WISO den Betrag bereits aus den Bescheiden und hat ihn bereits verrechnet? Aber dann sollte das doch mit dem blauen Symbol angezeigt werden.
Oder muss man das gar nicht angeben, weil das Finanzamt den Betrag kennt und automatisch gegen rechnet? Was dann aber dennoch seltsam wäre wenn WISO es dann nicht berücksichtigt und mir einen falschen Nachzahlungsbetrag anzeigt.
Irgendwie alles sehr unschön, wäre deutlich besser gewesen, der AG hätte sich um die Abwicklung gekümmert. Dann hätte ich nur den Betrag bekommen, der mir auch zusteht und hätte jetzt nicht das Gefühl, dass ich etwas zurückzahlen muss was gefühlt mir gehört. Zudem habe ich dadurch eine hohe Nachzahlung woraufhin das Finanzamt wahrscheinlich eine Vorauszahlungen festlegt die ziemlich happig sein wird. Dann muss ich erst wieder erklären, dass es eine einmalige Sache war und mit dem aktuellen Jahr nichts zu tun hat.
Danke!