Aktiengewinne ohne Steuerbescheinigung versteuern

  • Hallo,


    mein alter Arbeitgeber hat mir nach dem Austritt aus dem Unternehmen meine Mitarbeiteraktien abgekauft. Die AG wurde nicht an der Börse gehandelt und es war auch keine Bank eingebunden. Dementsprechend wurde mir der komplette Kaufpreis überwiesen. Um die Versteuerung sollte ich mich in Eigenregie kümmern. Allerdings tue ich mir schwer damit die korrekte Vorgehensweise zu identifizieren, da ich am Ende immer bei "kümmert sich doch die Bank" lande.


    Ich habe mittlerweile auf Basis des Auszugs aus dem Aktienstammbuch den Gewinn als Delta zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ermittelt und in der Anlage KAP unter 18 "Inländische Kapitalerträge" eingetragen. Daraufhin erhöht sich mein Nachzahlungsbetrag auch in etwa um die 25% Kapitalertragssteuer.


    Allerdings bin ich mir weiter unsicher, ob das wirklich die richtige Stelle ist, zumal ich nirgendwo eine Berechnung finde die sauber aufschlüsselt wie viel Kapitalertrags-, Kirchensteuer und Soli anfallen. Sprich in ähnlicher Form wie es auf dem Steuerbescheid von einer Bank stehen würde.


    Zudem hatte ich vom vorherigen Arbeitgeber auch schon Aktien verkauft und bekomme jährlich einen Verlustvortrag bescheinigt. Wenn ich diesen allerdings unter "Sonstige Angaben" -> "Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien eintrage" passiert nichts. Und weder in der Berechnung noch später in den Formularen spielt dieser Betrag eine Rolle. Habe ich ein Verständnisproblem was ein Verlustvortrag ist und der reduziert meinen Gewinn nicht?


    Bzw. erkennt WISO ggf. nicht das beides Aktiengeschäfte waren? Oder kannte WISO den Betrag bereits aus den Bescheiden und hat ihn bereits verrechnet? Aber dann sollte das doch mit dem blauen Symbol angezeigt werden.


    Oder muss man das gar nicht angeben, weil das Finanzamt den Betrag kennt und automatisch gegen rechnet? Was dann aber dennoch seltsam wäre wenn WISO es dann nicht berücksichtigt und mir einen falschen Nachzahlungsbetrag anzeigt.


    Irgendwie alles sehr unschön, wäre deutlich besser gewesen, der AG hätte sich um die Abwicklung gekümmert. Dann hätte ich nur den Betrag bekommen, der mir auch zusteht und hätte jetzt nicht das Gefühl, dass ich etwas zurückzahlen muss was gefühlt mir gehört. Zudem habe ich dadurch eine hohe Nachzahlung woraufhin das Finanzamt wahrscheinlich eine Vorauszahlungen festlegt die ziemlich happig sein wird. Dann muss ich erst wieder erklären, dass es eine einmalige Sache war und mit dem aktuellen Jahr nichts zu tun hat.


    Danke!

  • Allerdings bin ich mir weiter unsicher, ob das wirklich die richtige Stelle ist, zumal ich nirgendwo eine Berechnung finde die sauber aufschlüsselt wie viel Kapitalertrags-, Kirchensteuer und Soli anfallen.

    Die Zeile 18 der Anlage KAP ist schon die richtige Stelle. Es muss allerdings mindestens die Zeile 17 der Anlage KAP ebenfalls ausgefüllt werden

    und außerdem die Zeile 20 der Anlage KAP.


    Für den Verlustvortrag gibt es einen eigenen Eintragungsbereich, da kann man meines Erachtens auch dezidiert angeben, ob es sich um Verluste aus

    Aktienverkäufen gehandelt hat. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nämlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlie49 () aus folgendem Grund: Der letzte Satz war verkehrt herum formuliert

  • Danke für die schnelle Rückmeldung. Allerdings gibt das WISO so nicht her. Dort wird offensichtlich nur Punkt 18 ausgefüllt:



    Ich habe eben die Steuer auf den Aktienverkauf über einen anderen Rechner berechnen lassen und das entspricht in etwa dem was WISO mir abzieht. Von daher würde ich es mit Zeile 18 erst einmal belassen. Ich füge dem Finanzamt auch meine Berechnung bei, weiß aber nicht, ob die verpflichtet wären mich darauf hinzuweisen, wenn ich z.B. den Gewinn falsch errechnet habe und somit zu viel Steuern zahlen würde.


    Für den Verlustvortrag finde ich nur folgende Maske:



    Und egal was für einen Betrag ich dort eintrage ändert sich nichts am Nachzahlungsbetrag. Könnte mir wie gesagt vorstellen das WISO nicht erkennen kann, dass der "Inländische Kapitalertrag" ein Aktienverkauf ist. Die Art des Kapitalertrags lässt sich nicht exakt festlegen. Es gibt zwar diverse Möglichkeiten, aber für mich erscheint nur "Erträge aus sonstigen Kapitalanforderungen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben" als sinnvoll.


  • Die Eingabemaske für den vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag ist jedenfalls zutreffend, den Rest müsste ich mir selbst erst ansehen.

    Dass es sich bei den inländischen Kapitalerträgen in Zeile 18 um Gewinne aus der Veräußerung von Aktien handelt, muss natürlich erfassbar sein,

    sonst erfolgt keine Verrechnung mit dem vorgetragenen Verlust.

  • Ich habe mir das jetzt mal angesehen, das ist überhaupt kein Problem. Man kann nämlich bei Art der Eingabe auswählen, ob man die Kapitalerträge

    programmunterstützt über die Art des Kapitalertrags oder über die Angabe von Formularzeilen erfassen will. Wählt man Formularzeilen aus, lassen

    sich die Zeilen 18 und 20 der Anlage KAP direkt befüllen.

  • Man sollte es ja auch programmunterstützt hinbekommen. Problem scheint nur, dass die Beschriftungen der Software nicht ganz so klar bzw. unvollständig sind. Das hatten wir an derer Stelle bei KAP auch schon.


    Ich komme zum richtigen Ergebnis, allerdings nur über Zeile 19. Und das, ob wohl die Erläuterungen in der Maske eigentlich etwas anderes sagen. Die Beschriftung für eine Eingabe zu 18 Veräußerung Aktien fehlt, die Erläuterung rechtsseitig gibt es.


  • Ich komme zum richtigen Ergebnis, allerdings nur über Zeile 19.

    Aktienverkauf über Zeile 18 steht nicht zur Auswahl, deshalb habe ich gleich über die Formularzeilen erfasst. Da führt der Eintrag unter 18 und 20 auch

    zum richtigen Ergebnis. Anscheinend haben sich die Entwickler nicht vorstellen können, dass im Inland eine Aktienhandel außerhalb von Banken erfolgt.

  • Ich komme zum richtigen Ergebnis, allerdings nur über Zeile 19.

    Aktienverkauf über Zeile 18 steht nicht zur Auswahl, deshalb habe ich gleich über die Formularzeilen erfasst. Da führt der Eintrag unter 18 und 20 auch

    zum richtigen Ergebnis. Anscheinend haben sich die Entwickler nicht vorstellen können, dass im Inland eine Aktienhandel außerhalb von Banken erfolgt.

    Müsste m.E. mal ein Anwender über den Support melden. ;)

  • Sorry, jetzt habt ihr mich verloren ;)


    Das Umstellen auf manuelles Ausfüllen hatte ich auch versucht. Allerdings errechnet das Programm dann eine Nachzahlung die, hoffentlich, viel zu hoch ist. Liegt auf jeden Fall weit über den 25% +/- Kirchensteuer und Soli.


    Aber ich glaube mein Fehler war, dass ich dachte Kapitalertrag ist der Verkaufspreis. Aber wahrscheinlich ist Kapitalertrag = Gewinn? Korrekt?


    EDIT: Das schaut gut aus, wenn ich in Zeile 18/20 den Gewinn eintrage, zieht er auch den Verlustvortrag ab. Danke!

  • Aber ich glaube mein Fehler war, dass ich dachte Kapitalertrag ist der Verkaufspreis. Aber wahrscheinlich ist Kapitalertrag = Gewinn? Korrekt?

    Deshalb ja mein obiger Hinweis und ggf. die Kontaktaufnahme mit dem Buhl-Support. Solche Irrtümer sollten bei programmgestützter Eingabe eben vermieden werden. Wenn niemand so etwas meldet, dann ist das auch in 10 Jahren noch so.

  • Ich werde es melden.


    Vermutlich wird es den Fall aber nicht so oft geben. Frage mich aber immer noch, ob das jetzt "richtig" war, dass ich mich um die korrekte Abwicklung kümmern muss. Oder ob es sich der alte Arbeitgeber da sehr einfach gemacht hat und die Steuerthematik komplett auf mich abgewälzt hat.


    Immerhin habe ich den Auszug aus dem Aktienstammbuch bekommen, sonst hätte ich nicht mal den Gewinn korrekt ermitteln können.

  • Oder ob es sich der alte Arbeitgeber da sehr einfach gemacht hat und die Steuerthematik komplett auf mich abgewälzt hat.

    Das war m. E. schon richtig so. Du hast den Gewinn aus der Veräußerung erzielt und du bist erklärungspflichtig.

    Er hätte dich vielleicht bei der Gewinnermittlung stärker unterstützen können, aber erklärungspflichtig bleibst immer du selbst.