Erfassung nicht umlagefähiger Aufwände für Hausverwaltung vermieteter Wohnung in Einkommensteuererklärung?

  • Hallo,


    ich habe seit letztem Jahr eine Wohnung zur Kapitalanlage gekauft, die vermietet wird und habe Probleme, wo ich die Aufwände für die Nebenkosten bzw. Hausverwaltung in der Eingabemaske von WISO zur Erstellung der Einkommensteuer eintragen muss.


    Ich erfasse die Vorauszahlung der Nebenkosten des Mieters bei dem Punkt "Einnahmen aus Nebenkosten", die als Mieteinkünfte gezählt werden.


    In der Eingabemaske für die Steuererklärung 2022 der WISO Steuer finde ich unter Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen - Ausgaben (Werbungskosten) den Unterpunkt Verwaltungskosten. Hier könnte ich die Aufwände aus der Abrechnung der Hausverwaltung angeben die nicht auf den Mieter umlegbar sind. Also alle Kosten die ich bezahlt habe.

    Jetzt fehlt mir allerdings noch der Anteil der Kosten, der auf den Mieter entfällt, der über die Vorauszahlung des Mieters verrechnet wird. Wo trage ich den ein? Unter Ausgaben (Werbungskosten) -Sonstige Kosten ?


    Oder werden alle Aufwände der Hausverwaltung (auf Mieter umlegbar + nicht umlegbare Kosten) in einem anderen Unterpunkt der WISO Eingabemaske erfasst?


    Könntet Ihr mir hier einen Tipp geben, wie ich das korrekt eingeben kann.


    Danke für Eure Hilfe


    VG

    BeMuc

  • Du hast aber schon einmal die jeder Zeile vorstehenden kleinen Fragezeichen bzw. die gleichlautenden rechtsseitigen Erläuterungen zu jeder Zeile gelesen? Oder auch mal über den Formularmodus in die betreffenden Werte hineinklicken, womit man dann auch direkt zu den entsprechenden Eingabemasken/-punkten kommt.

  • Ja die Erläuterungen habe ich schon gelesen, jedoch bin ich etwas verwirrt, da die Hausgeldkosten der Hausverwaltung dann gesplittet erfasst werden müssen.


    der nicht umlagerfähige Anteil wird dann nach meinem Verständnis bei den Verwaltungskosten angegeben (ist auch so eindeutig beschrieben).


    Der auf den Mieter umlagerfähige Anteil wird dann anscheinend bei den Sonstigen Kosten anzusetzen sein. Hier ist bei den Erläuterungen die Rede von:

    • Hausgeldzahlungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Gebühren)

    ok. danke für die schnelle Antwort miwe4

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wo trage ich die nicht umlagefähigen Aufwände der Hausverwaltung aus vermieteter Wohnung in Einkommensteuererklärung ein?“ zu „Erfassung nicht umlagefähiger Aufwände für Hausverwaltung vermieteter Wohnung in Einkommensteuererklärung?“ geändert.