Frage zu Abrechnungsjahr und Wirtschaftsplan (WEG)

  • Hallo zusammen,


    ich habe einmal eine grundsätzliche Frage zur WEG-Verwaltung:

    Nach §28 (1) WEG erstellt die Verwaltung "jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan". Nach $28 (2) WEG "hat der Verwalter eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen". Dies passiert (logischerweise) "nach Ablauf des Kalenderjahres"


    Die gesetzliche Reihenfolge ist also z.B.

    • 2021: Aufstellung des WP für das Kalenderjahr 2022
    • 2022: Abrechnungsjahr
    • 2023, z.B. im Juni: Jahresabrechnung für 2022 auf Basis des WP für 2022

    Worüber das Gesetz keine Aussage macht ist, wann/wie der nächste Wirtschaftsplan aufgestellt wird.


    Ich habe bei verschiedenen Hausverwaltungen schon verschiedene Praktiken gesehen.


    Bezugnehmend auf das Beispiel oben:

    Variante 1:

    • Die Jahresabrechnung 2022 im Juni 2023 enthält den Wirtschaftsplan 2023
    • Anpassung der Vorschüsse zur Kostentragung zum 1.7.2023

    Variante 2:

    • Die Jahresabrechnung 2022 im Juni 2023 enthält den Wirtschaftsplan 2024
    • Anpassung der Vorschüsse zur Kostentragung zum 1.1.2024

    Im HV 365 wird (soweit ich das sehen kann) durch die Art und Weise, wie der Wirtschaftsplan erstellt wird, Variante 1 propagiert (weil die Übernahme der Ist-Werte aus dem Vorjahr erfolgt).


    Ich sehe einen großen Nachteil der Variante 1: die Anpassung der Vorschüsse passiert immer unterjährig. Um den Wirtschaftsplan zu erfüllen müssten die Anpassungen dann teilweise größer sein als wenn man für das Kalenderjahr rechnet. Als Beispiel: wenn der Wirtschaftsplan 2023 eine Erhöhung um 1200 € vorsieht, dann wäre das für die Monate Juli-Dezember 2023 je 200 €. Der Zeitpunkt, zu dem die Vorschüsse angepasst werden können, variiert auch, je nachdem wann die Jahresabrechnung fertig wird (das kann manchmal auch recht spät im Jahr sein).


    In Variante 2 hätte die gleiche Erhöhung um 1200 € im WP 2024 eine Erhöhung der Vorschüsse um je 100 € pro Monat für das Kalenderjahr 2024. Das wäre auch übersichtlicher, weil sich im Kalenderjahr (und damit im Abrechnungsjahr) die Vorschüsse nicht ändern. Vermutlich könnten alle die Abrechnung dann leichter nachvollziehen. Der Nachteil ist, dass im HV365 die Funktion "Ist-Wert Vorjahr übernehmen" nicht mehr geht, weil bei der Erstellung des WP für 2024 noch keine Abrechnung für 2023 fertig ist (sondern die für 2022).

    (Kleine Ergänzung nachdem ich es nochmal ausprobiert habe: Variante 2 geht vermutlich aktuell mit HV365 nicht, weil im Wirtschaftsplan immer der Vergleich Plan/Ist Vorjahr angezeigt wird, man kann also keinen Plan für 2024 basierend auf Ist 2022 machen.)


    Wie macht ihr das, bzw. was sind eure Erfahrungen?


    Danke und viel Grüße,
    Bernd