Abschreibung von geerbten Immobilien

  • hallo, habe 2004 eine 1960 gebaute immobilie geerbt und sie dann 2005 saniert. seit 2022 habe ich das haus vermietet. kann ich dann noch eine lineare abschreibung von 2%

    ansetzten . wenn ja von welchem betrag. danke hoffe das ich hier richtig bin

  • Es ist die AfA des Rechtsvorgängers anzusetzen ("Fußstapfentheorie"). Ob sich aus der Renovierung 2005 nachträgliche Herstellungskosten ergeben, kannst nur Du oder ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe prüfen. Einen solchen solltest Du schnellstens mit Deinen Unterlagen aufsuchen. Dem Forum jedenfalls wäre eine detaillierte Steuerberatung auch schon aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Das hättest Du übrigens über die Forumssuche auch selber herausfinden können. ;)

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „abschreibung von geerbten immobilien“ zu „Abschreibung von geerbten Immobilien“ geändert.