DJ Kleinunternehmer: Musikanlage 2021 gekauft - für 2022 geltend machen?

  • Hallo,


    ich habe eine Musikanlage im Jahr 2021 gekauft. Habe eine Hompage für meine

    Dj-Tätigkeit aufgebaut etc.

    Habe erst 2022 ein Gewerbe angemeldet, weil ich dann erst in

    der Lage war meine Dienstleistung anzubieten.

    Kann ich die Anlage aus dem Jahr z.B. in der EÜR-Rechnung für 2022 steuerlich geltend machen?

    Vielleicht auch über mehrere Jahre? Oder wie kann ich die Anlage überhaupt geltend machen, das war ja nun meine größte Investition?


    Viele Grüße


    Micha

  • Kann ich die Anlage aus dem Jahr z.B. in der EÜR-Rechnung für 2022 steuerlich geltend machen?

    Nein. Das haben wir auch schon zigmal im Forum erläutert und sollte problemlos über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.


    Erst einmal greift das Zufluss-/Abflusssystem des § 11 EStG. Somit sind im Rahmen einer EÜR für 2021 ggf. vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Und dann kommt eben u.U. bei gewissen WG die AfA ins Spiel. Das solltest Du Dir aber alles einmal von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe im bei einer ausführlichen steuerlichen Erstberatung erläutern lassen. Dem Forum jedenfalls ist aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Musikanlage für DJ-Tätigkeit 2021 gekauft, Selbstständigkeit (Kleinunternehmer) erst 2022 angemeldet, kann ich die Anlage dennoch geltend machen?“ zu „DJ Kleinunternehmer: Musikanlage 2021 gekauft - für 2022 geltend machen?“ geändert.