Arbeitszimmer - Datenübernahme aus Vorjahr

  • Hallo!


    Gerade beginne ich mit der Steuererklärung 2023 und will für das Arbeitszimmer alle Daten aus dem Vorjahr übernehmen - Pustekuchen.


    Angefangen vom Kaufpreis des Hauses über die Renovierungen, etc. geht gar nichts.


    Sehe ich da gerade etwas nicht? Mir ist klar, dass sich die Regelungen geändert haben.


    Vielen Dank für die Hilfe!


    Markus

  • Gerade beginne ich mit der Steuererklärung 2023 und will für das Arbeitszimmer alle Daten aus dem Vorjahr übernehmen - Pustekuchen.

    Was möchtest Du denn wie bei welcher Installations-/Nutzungsart der Software übernehmen?


    Angefangen vom Kaufpreis des Hauses über die Renovierungen, etc. geht gar nichts.

    Da heißt es dann doch im Zweifel AfA wie Vorjahr und ggf. sind ja nur die nachträglichen Herstellungskosten des aktuellen Jahres zu erfassen. Und Renovierungen des Vorjahres sind doch auch irrelevant bei den anteiligen Kosten des Arbeitszimmers im aktuellen Jahr.

  • Die Fallvariante mit dem Höchstbetrag von 1.250,00 € wurde ab 2023 abgeschafft. Man kann in diesen Fällen für maximal 210 Tage eine

    Homeoffice-Pauschale von 6,00 € täglich in Anspruch nehmen, das sind maximal 1.260,00 €. Vielleicht ist das der Grund, warum die

    Daten aus dem Vorjahr nicht übernommen werden ?

  • Man kann in diesen Fällen für maximal 210 Tage eine Homeoffice-Pauschale von 6,00 € täglich in Anspruch nehmen, das sind maximal 1.260,00 €.

    Eben, man kann. Die Alternativen erläutert die Software ja detailliert und leitet bei der Eingabe entsprechend an. Und des halb ja auch meine Rückfragen, was er wie macht und was er erwartet. Denn er schreibt ja auch ausdrücklich:

    Mir ist klar, dass sich die Regelungen geändert haben.


    2023-01 Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023 - Quelle BMF .pdf

  • Zitat

    Was möchtest Du denn wie bei welcher Installations-/Nutzungsart der Software übernehmen?

    Jeweils als Deskop-Version Wiso Steuer 2023 und Wiso Steuer 2024 und da eben die Fortschreibung derAfA für das Haus.


    Zitat

    Da heißt es dann doch im Zweifel AfA wie Vorjahr und ggf. sind ja nur die nachträglichen Herstellungskosten des aktuellen Jahres zu erfassen. Und Renovierungen des Vorjahres sind doch auch irrelevant bei den anteiligen Kosten des Arbeitszimmers im aktuellen Jahr.

    So werde ich es auch machen. Nachträgliche Herstellungskosten hatten wir 2023 tatsächlich auch.


    Irgendwann im Laufe der letzten 14 Jahre ist mir die urprüngliche Berechnung aus Wiso Steuer entschwunden, warum auch immer. Aber das lässt sich "händisch" rekonstruieren.


    Danke für die Hinweise.