Produktrezensionen schreiben – Wo und wie als Einkünfte angeben

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Angabe des Geldwertes für Produkte, die ich kostenlos erhalten habe, um danach eine ehrliche Produktrezension zu schreiben.


    Anfang November wurde ich dazu in das Produkttesterprogramm eines großen amerikanischen Versandhauses eingeladen. Innerhalb dieses Programms ist es nun möglich Produkte kostenlos anzufordern unter der Bedingung, dass man innerhalb von 30 Tagen eine ehrliche Rezension zu dem Produkt verfasst. Laut Gesetz ist der Warenwert hier als Einkommen zu sehen und muss demnach in der Steuer angegeben werden, zumindest interpretiere ich es so. Ähnlich, wie bei Influencern etc.


    Allerdings stellen sich dabei nun verschiedene Fragen:

    1) Welcher Wert für die Ware wird wohl angenommen? Teilweise sind die Waren mit einer völlig überzogenen UVP angegeben, obwohl es sich um China-Gadgets handelt. Da könnte es also passieren, dass ein Plastik-Klemmbaustein auch mal mit 500€ angegeben wird.

    2) Wie verhält es sich mit Waren, die beim Test zerstört/verbraucht werden? Aus einem Luftballon, den ich teste, kann ich danach ja keinen Vorteil mehr ziehen und das Produkt ist zerstört. Gleiches gilt z.B. auch für Lebensmittel oder ähnliches

    3) Das Eigentum geht erst nach sechs Monaten auf mich als Tester über. Vorher könnte ein Hersteller das Produkt jederzeit wieder zurückverlangen. Aber nach 6 Monaten hat sich natürlich ein Wertverlust eingestellt.

    4) Egal ob überzogene UVP oder Wertverlust: Wo und wie trägt man den Wert der erhaltenen Produkte ein?

    5) Gibt es eine Freigrenze bei dieser Art von Vorteil?


    Falls jemand zu dem ein oder anderen Punkt eine Information hat, freu ich mich auf Rückmeldung.

    Danke euch.

  • Dem Forum ist eine steuerliche Beratung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis. Du solltest einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.


    Ansonsten:

    Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen? - Quelle BMF

    Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen - Quelle BMF .pdf

    Influencer, Social Media und Steuern: Wer muss was wann zahlen? - Quelle IHK München

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.