Als Freiberufler Computer im selben Jahr absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Angestellter Audio-Produzent und gleichzeitig auch freiberuflich in diesem Bereich tätig. Ich arbeite ausschließlich am Computer mit Audiosoftware.


    Meine Frage: wie setzte ich bei WISO einen neugekauften Computer, den ich ausschließlich für die Freiberuflichkeit nutze, im selben Jahr ab? Also wo genau und wie muss ich es eintragen?


    Unter EÜR finde ich nichts, woraus ersichtlich wird, dass der Betrag im selben Jahr abgeschrieben wird.


    Bitte um Hilfe.


    Danke im Voraus & LG!

  • Unter EÜR finde ich nichts, woraus ersichtlich wird, dass der Betrag im selben Jahr abgeschrieben wird.

    Einfach mal im Bereich Anlagevermögen entsprechend schauen. Die erweiterte Forumssuche hätte Dir diese Frage allerdings auch entsprechend beantwortet.


    Und dabei niemals eine etwaige private Mitveranlassung und entsprechende unentgeltliche Wertabgaben vergessen.

  • Hallo,


    vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!


    Ich bin komplett neu in dieser Materie und mache das Ganze zum ersten Mal. Daher bin ich leider nicht so versiert, was die Begrifflichkeiten angeht. Die Suche im Forum habe ich bereits bemüht. Leider habe ich die Antwort auf meine konkrete Frage noch nicht gefunden. Eventuell suche ich falsch. Bitte hier um Nachsicht :)


    Unter Anlagevermögen -> Abschreibungen sehe ich:

    Hier werden die Kosten ja aber entweder über die Nutzungsdauer verteilt, unter 1000€ sofort als Ausgabe berücksichtig, oder im Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben.


    Muss ich die Kosten für den Computer, der im selben Jahr abgeschrieben werden soll, also hier eintragen?

    Das ist doch nicht korrekt, oder? Würde mich hier über einen konkreten Hinweis freuen. Also wo und wie genau ich die Kosten eintragen muss.


    Und was genau ist hiermit gemeint?

    Dass unter Abschreibungen -> Anschaffungen, in der Maske, im Feld "Bezeichnung", hinter der Bezeichnung des Computers, die Nutzung des Computers (Beruf / privat) in Prozent angegeben werden muss? Macht man das einfach als Bemerkung?


    Ich stelle mich wahrscheinlich wahnsinnig tollpatschig an. Wie gesagt, ist alles komplett neu für mich und ich kämpfe mich da langsam durch.


    Würde mich wirklich sehr über eine kurze und genaue Antwort freuen.


    Vielen lieben Dank noch mal und liebe Grüße :)

  • Muss ich die Kosten für den Computer, der im selben Jahr abgeschrieben werden soll, also hier eintragen?

    Richtig ! Die AfA entspricht dann den Anschaffungskosten netto und bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung sind das dann eben 100%.

    Die monatsweise AfA im Jahr der Anschaffung darf ignoriert werden.

  • Ich stelle mich wahrscheinlich wahnsinnig tollpatschig an. Wie gesagt, ist alles komplett neu für mich und ich kämpfe mich da langsam durch.

    Du solltest dringendst eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden berufe in Anspruch nehmen. Eine Steuerberatung darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten.


    Ansonsten ist die Programmführung ja flexibel:


    Würde mich wirklich sehr über eine kurze und genaue Antwort freuen.

    Sollte der Computer auch privat genutzt werden, ist diesbezüglich ggf. eine unentgeltliche Wertabgabe zu buchen.