Abrechnung bei Mieterwechsel

  • Liebe Community,


    wie kann ich denn ein Haus abrechnen? Gibt es eine Anleitung dazu, wenn ein Haus abrechnet und dabei noch einen Mieterwechsel hat?

    Ich habe die Rechnungen gemäß des Abrechnunsgzeitraumes eingegeben z.B. Stromrechnung 1.12.2022-2.12.2023 (das ist der Gültigkeitszeitraum??) und dem Mieter zugeordnet. Der Mieter war aber nur bis zum 31.03.23 im Haus. Wenn ich eine Abrechnung erstelle, dann sagt das System, dass "der Gültigkeitszeitraum überschreitet den Abrechnungszeitraum". Was gilt denn als Rechnungszeitraum und was als Abrechnungszeitraum bei Wiso Vermieter?

  • Der Nebenkostenzeitraum ist auf 1.01.2023 - 31.03.2023 eingestellt. Das System müsste doch aus den Rechnungen die diesen Zeitraum abdecken diese 90 Tage herausrechnen. Ich habe bisher immer das gesamte Jahr abgerechnet und da war das kein Problem. Jetzt mache ich die Abschlussrechnung und jetzt wird es kompliziert. Der Energieversorger rechnet meist Mitte November ab. D.h. in der Abschlussrechnung muss Gas und Strom vom 20.11. bis 31.12. hinzugefügt werden. Irgendwie ist das alles ein bisschen kompliziert. Oder liegt es an mir??

  • Oder liegt es an mir??

    Teils teils, denn das ist das große Manko, dass du zumindest bei den Brennstoffkosten die Kosten exakt aus der Lieferantenrechnung herausrechnen musst, denn nur die Kosten für den Zeitraum deines Abrechnungszeitraumes darfst du buchen. Da meistens ein Rest übrig bleibt, musst du diese Kosten und Verbrauchswerte in den nächsten Abrechnungszeitraum buchen.

    Da solltest du genau handeln, denn wenn du das nicht machst und es geht einer zum Mieterbund, hast du die A-Karte gezogen. Die Kosten für andere Betriebskostenarten, die kannst du in der Regel so eingeben, dann berechnet das Programm die Kosten heraus, wobei da ebenfalls drauf zu achten ist, nicht alle Positionen dürfen so abgerechnet werden.

  • Oder liegt es an mir??

    Teils teils, denn das ist das große Manko, dass du zumindest bei den Brennstoffkosten die Kosten exakt aus der Lieferantenrechnung herausrechnen musst, denn nur die Kosten für den Zeitraum deines Abrechnungszeitraumes darfst du buchen. Da meistens ein Rest übrig bleibt, musst du diese Kosten und Verbrauchswerte in den nächsten Abrechnungszeitraum buchen.

    Da solltest du genau handeln, denn wenn du das nicht machst und es geht einer zum Mieterbund, hast du die A-Karte gezogen. Die Kosten für andere Betriebskostenarten, die kannst du in der Regel so eingeben, dann berechnet das Programm die Kosten heraus, wobei da ebenfalls drauf zu achten ist, nicht alle Positionen dürfen so abgerechnet werden.

    Zu allererst, vielen Dank für das Engagement auf dieser Plattform.

    Wenn ich es richtig verstehe heisst das, wenn der Energielieferant per Mitte November abrechnet, meine Abrechnung mit dem Mieter aber per 31.12. durchgeführt wird, gebe ich bei diesen Kosten den Gültigkeitszeitraum z.B. 19.11. ein und der Abrechnungszeitraum bleibt aber 31.12.?

    Um keine Zeit zu verlieren habe ich es manuell gemacht, und über die neue Funktion im Immoscout eingegeben und abgerechnet. Gibt es bessere Programme als das von Buhl/Wiso? Das Programm von Immoscout, das einen größeren Umfang hat, kostet 9,90/Monat. Was meint ihr?

  • Das Programm von Immoscout, das einen größeren Umfang hat, kostet 9,90/Monat. Was meint ihr?

    Na ja, wenn man seit Jahren den HV nutzt, und damit soweit ALLES abrechnen udn abdecken kann, stellt sich denen die den nutzen diese Frage nicht.


    Nur eins musst du dir klar sein, dass du nicht unterschiedliche Abrechnungszeiten nutzen kannst und solltest, denn schau in die Betriebs- und Heizkostenverordnung, dort steht alles drin.



    Wenn ich es richtig verstehe heisst das, wenn der Energielieferant per Mitte November abrechnet, meine Abrechnung mit dem Mieter aber per 31.12. durchgeführt wird, gebe ich bei diesen Kosten den Gültigkeitszeitraum z.B. 19.11. ein und der Abrechnungszeitraum bleibt aber 31.12.?

    Das hatte ich gemeint, dein Abrechnungszeitraum ist anders, als des Lieferanten. Und wenn du vom 1.1.-31.12. eines Jahres den ARZ hast und der Lieferant erst im November die Abrechnung schickt, musst du das trennen, egal ob HV oder immo. Und...du musst warten mit der Jahresabrechnung, bis im November die Abrechnung kommt, wo du die Monate vor deinem Abrechnungszeitraum bekommst.


    Daher mein Vorschlag: such dir einen Lieferanten, der deinem ARZ folgt. Wenn er es nicht macht, lass dir eine Simultqnrechnung für den Zeitraum geben.

  • Daher mein Vorschlag: such dir einen Lieferanten, der deinem ARZ folgt.

    Toller Vorschlag. Ich suche immer noch den günstigsten Lieferanten aus unabhängig eines Abrechnungszeitraum.

    Beim Brennstoff Öl tanke ich auch nicht zum 31.12. bzw. 1.1. sondern nach dem Preis.

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  • Beim Brennstoff Öl tanke ich auch nicht zum 31.12. bzw. 1.1. sondern nach dem Preis.

    Was hat den das mit einer Gasrechnung "vom bis" zu tun, Heizöl tankt man und gibt die Kosten zum Kaufdatum ein, trägt die Literzahl ein, und gut ist. Also bitte erst die Zusammenhänge ansehen und dann reagieren oder besser nicht.

  • Das habe ich doch gar nicht gesagt sondern, dass die Abrechnungszeiträume korrekt eingegeben werden, denn siehe seine erste Frage #1


    Ihm geht es um die Korrekte Zuteilung der einzelnen Beträge in seinem Abrechnungszeitraum. Doch nicht ob er mal billiger oder teurer etwas einkaufen muss.


    gebe ich bei diesen Kosten den Gültigkeitszeitraum z.B. 19.11. ein und der Abrechnungszeitraum bleibt aber 31.12.?

    Schaue doch mal hier, ob es dir etwas hilft: https://www.buhl.de/shop/faqs?category=3&all=1