Erstellung einer Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    meine NK-Abrechnungsfirma ist unfallbedingt ausgefallen, versuche nun die NK-Abr mit HAUSVERWALTER365 selbst zu machen.


    Darf ich hier Fragen stellen?


    4-Whg-Haus, 2 Mieterwechsel und Heizung unterjährig von Gas auf Wärmepumpe (mit Gas als Rückfall-Ebene, wenn's zu kalt wird).

    Die MieterInnen habe ich alle gut im Programm erfassen können, ebenso die Rechnungen.

    Bei Gas, Wasser, Strom sind passen die Rechnungen nicht zum Abrechnungszeitraum.

    Sollte ich da etwas besonderes beachten?


    Grüße, und vielen Dank fürs Drauf schauen, Romanos

  • Rechnungen erfassen, die in den Abrechnungszeitraum, fallen. Das Programm rechnet Taggenau den Verbrauch aus. So macht WISO-Vermieter das.

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  • 4-Whg-Haus, 2 Mieterwechsel und Heizung unterjährig von Gas auf Wärmepumpe (mit Gas als Rückfall-Ebene, wenn's zu kalt wird).

    Im WISO-Vermieter lassen sich Gasheizung und Wärmepume gleichzeitig abrechnen, auch unterjährig durch Mieterwechsel.

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  • 4-Whg-Haus, 2 Mieterwechsel und Heizung unterjährig von Gas auf Wärmepumpe (mit Gas als Rückfall-Ebene, wenn's zu kalt wird)

    Weder im Hausverwalter noch beim Vermieter (ich nutze den HV) kann man zwei verschiedene Heizungsarten im Jahr abrechnen. Beim HV müsstest du die Gasanlage abschließen und die neue WP anlegen. So würde es korrekt sein, wenn du kein Gas mehr nutzen würdest.


    In deinem Fall aber würde ich es so machen, dass du beim Wechsel der Heizung zuerst die Heizkosten mit Gas abrechnest. Du brauchst keine Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum machen, sondern nur die reine Gaskosten ermitteln. Diese kannst du mit Angabe des Gaszählerstandes und den Verbrauchswerten der WMZ oder HKV und Warmwasserzähler erstellen, damit würden die Verbrauchskosten vorliegen.


    Dann die WP anlegen, und alles angeben, was im Jahr "anfällt" bzw. notwendig ist, um die Heizkosten abzurechnen. Und sollte, was ich mir eigentlich bei den neuen WPs nicht vorstellen kann, doch die Gasheizung einspringen, dann solltest du diese Kosten und den Verbrauch (wird ja in kWh ausgerechnet) unter 4500 buchen mit dem Hinweis, dass der Verbrauch und die Gaskosten von dieser Heizung stammt.


    Dann könntest du in dem Jahr alle Kosten sauber belegen. Eine andere Empfehlung würdew ich nicht nachgehen, denn das geht nicht!

    Sollte ich da etwas besonderes beachten?

    Unbedingt, denn bei Strom z.B. könntest du die Gesamtsumme und Zeitraum eingeben, da würde das Programm eine Teilung machen, doch das ist schlichtweg nicht korrekt.

    In einem solchen Fall denke ich, dass auf der Gas- oder Stromrechnung immer ein Datum bis 31.12. vorliegt, dann muss man es halt händisch ausrechen. Ist Mehraufwand, aber das ist die korrekte Abwicklung. Und da Gas im Spiel ist, dass rechnet der HV NICHT einfach aus, das ist auch laut HKVO NICHT erlaubt.

    Wobei du nicht angegeben hast, wie dein Abrechnungszeitraum lautet und wie der Versorger.

  • Weder im Hausverwalter noch beim Vermieter (ich nutze den HV) kann man zwei verschiedene Heizungsarten im Jahr abrechnen. Beim HV müsstest du die Gasanlage abschließen und die neue WP anlegen. So würde es korrekt sein, wenn du kein Gas mehr nutzen würdest.

    Quatsch, im WISO-Vermieter geht das.

    In einem solchen Fall denke ich, dass auf der Gas- oder Stromrechnung immer ein Datum bis 31.12. vorliegt, dann muss man es halt händisch ausrechen.

    Wieder nicht richtig, im WISO-Vermieter ist nichts händisch auszurechnen.

    Ist alles in meinen vorherigen Musterabrechnung nachgewiesen.

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  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „NK-Abrechnungsfirma ist unfallbedingt ausgefallen, versuche nun die NK-Abr“ zu „Erstellung einer Nebenkostenabrechnung“ geändert.
  • Quatsch, im WISO-Vermieter geht das.

    Nun streite ich nicht mit dir, was wo klappt oder nicht. Nur der Hinweis, dass es im Hausverwalter (du kennst den Unterschied, denn mit dem HV kann man eine Hausverwaltung mit allen Faceten abrechnen, mit dem Vermieter nur einfach gestaltete Nebenkosten) nicht geht, zwei eigenständige Heizungen gemeinsam abrechnen zu können.

    Wenn du meinst, das geht beim Vermieter, dann ist das halt so bei dir.


    Wieder nicht richtig, im WISO-Vermieter ist nichts händisch auszurechnen.

    Du hast in einem Fall - soweit ich das jetzt auf die Schnelle angeben kann - recht, wenn du Versicherungskosten, die ja z.B. vom 1.7.-30.6. des Folgejahres gültig sein kann, diese Kosten entsprechend der Zeit einträgst. Hier wird nach Tagen korrekt abgerechnet. Das übrigens kann auch der HV!


    Doch wie sieht es z.B. mit dem Allgemeinstrom aus, du kannst das zwar auch so eingeben, nur wird hierbei die Zeit zwischen der "dunklen und hellen" Zeit nicht berücksichtigt. Und wenn dann dort auch noch, wie vielfach vorhanden, der Heizungsstrom davon gespeist wird, na ja, dann dürfte das auch nicht stimmig sein, dort nach deiner Meinung so abzurechnen. Und ich glaube kaum, dass das der Vermieter softwaremäßig macht!!


    Ist alles in meinen vorherigen Musterabrechnung nachgewiesen.

    Naja, einige habe ich gesehen, und du hast dann recht schnell die Meinung geändert.


    Und noch einen Hinweis zu deiner Vorstellung, den Gasverbrauch und die Kosten so wie du meinst einzugeben, bitte nichts verbreiten, was in der Heizkostenverordnung so nicht drin steht. Einfach mal dort reinschauen, dann änderst du deine Aussagen, versprochen.


    Also lassen wir das, ich habe keine Lust mehr hier auf deine Bemerkungen einzugehen.

  • Naja, einige habe ich gesehen, und du hast dann recht schnell die Meinung geändert.

    Die Meinung nicht.

    Ja, das ging nicht parallel, weil Öl-Heizung das Warmwasser macht und die Wärmepumpe nicht.

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  • Und da Gas im Spiel ist, dass rechnet der HV NICHT einfach aus, das ist auch laut HKVO NICHT erlaubt.

    Ich finde das nicht in der HKV. Gib mal ein Tipp in welchem Absatz das steht.


    Doch wie sieht es z.B. mit dem Allgemeinstrom aus, du kannst das zwar auch so eingeben, nur wird hierbei die Zeit zwischen der "dunklen und hellen" Zeit nicht berücksichtigt.

    Kein Ahnung, wie zwischen dunkel und hell abgerechnet wird. Ein Lichtsensor habe ich am Stromzähler noch nicht gesehen.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Ich finde das nicht in der HKV. Gib mal ein Tipp in welchem Absatz das steht.

    Wir waren uns zumindest im Fall der Versicherungskosten einig, dass man dort eine Rechnung über einen Zeitraum von zwei Jahre eingeben kann, denn unsere Programme rechnen dann effektiv nach den Tagen aus, dort kostet "ein Tag" soviel wie jeder anderer.


    Und zu deiner Angabe, dass auch die Brennstoffkosten so abgerechnet werden können, heißt, wenn eine solche Rechnung nicht in den regulären Abrechnungszeitraum fällt, dass das ebenfalls so wie bei dem Beispiel der Versicherungskosten eingetragen werden kann.


    Das ist ein gravierender Fehler, ich zeige es mit einem Beispiel:



    Bei diesem Bespiel würde nach deiner Vorgehensweise pro Tag 136,99 kWh und damit auch die Kosten für diese Summe berechnet, was fatale Folgen hätte.


    Im Zeitraum Jan-März fallen pro Tag 250 kWh an, in den Sommermonaten nur 65,22 kWh pro Tag.


    Bitte daher deine eigene Vorgehensweise etwas differenzierter sehen, denn was du den Forumsteilnehmer, die ja Hilfe brauchen und sicherlich auch dazu geneigt sind, solche Informationen umzusetzen, gibst, kann daraus ein Schaden entstehen.


    Ich denke, dass du jetzt keinen § mehr benötigst.

  • Mach mal die Tabell vollständig. Es fehlen : Apr, Mai, Sept- Dez. Wo kommen die Promille her ?

    Ich rechne in Gradzahltage ab, oder wenn es vorliegt genauer nach Verbrauch.

    Dann sollte das passen.

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  • Mach mal die Tabell vollständig.

    Das muss ich doch nicht, es ist ein Auszug aus der Gradtagszahlentabelle. Ich könnte zwar alle Monate eingeben, wollte doch nur eine Heizung- und Sommerzeittabelle präsentieren. Und....dass das was du vorschlägst nicht zielführend ist.


    Wie du siehst habe ich es mit der besagten GZT berechnet so, wie unsere Programme das bei den Grundkosten bei einem Mieterwechsel macht, und es gibt nur diese eine gesetzliche Vorgabe.


    Was willst du uns mit deiner Tabelle aufzeigen? Das ist etwas vielleicht für die Statistik, nur sind diese Zahlen in einem Programm uninteressant, denn wenn der Startwert, also der Anfangsstand eines Verbrauchszählers sowie der Endstand vorliegt, rechnet das Programm das ohne monatliche Grafik aus.

    Gebrauchen kann man das für eine Abrechnung nicht. Halt nur zur eigenen Info.

  • Wie du siehst habe ich es mit der besagten GZT berechnet so, wie unsere Programme das bei den Grundkosten bei einem Mieterwechsel macht, und es gibt nur diese eine gesetzliche Vorgabe.

    WISO-Vermieter rechnet auch in Gradzahltabelle ab.

    Die Tabelle ist für die Verbrauchsinformation ( nach §6a Abs. 3 HKVO)

    Diese grafische Auswertung kann der Verwalter und Vermieter nicht.

    Da ist noch Nachholbedarf, das eigentlich schon Vorschrift ist.

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  • WISO-Vermieter rechnet auch in Gradzahltabelle ab.

    Das habe ich doch bei meinem Beitrag auch so gesagt. Nur berechnen die Programme das für die Aufteilung der Grundkosten bei einem Mieterwechsel, ansonsten wird dies normal in den Abrechnungszeitraum eingebunden.

    Die Berechnung erfolgt aber nicht:

    - bei den Brennstoffkosten bei einem Mieterwechsel, da müssen die Verbrauchswerte der Messgeräte - ob HKV oder WMZ - angegeben werden

    - und auch nicht nach deinem Vorschlag, die Kosten für Brennstoff so einzugeben wie bei z.B. Versicherungen, das macht KEIN Programm auch nicht die der GDM


    Die Tabelle ist für die Verbrauchsinformation ( nach §6a Abs. 3 HKVO)

    Dazu ein Hinweis im HV:



    Solange die gesetzlichen Vorgaben noch nicht bekanntgegeben wurden, kann auch der HV (der macht eine solche Auswertung) nur eine Aufstellung, so wie du es in deiner Grafik angegeben hast, machen.

    Nur, das entspricht noch nicht den Vorgaben, also würde ich es da nicht so publizieren, wie deine Grafik das suggeriert, da fehlen noch etliche Informationen.

    Da ist noch Nachholbedarf, das eigentlich schon Vorschrift ist.

    Genau, nur fehlt Buhl und den anderen Softwaregrößen die dazu notwendige Information.