Heizkostenhilfe des Bundes ausweisen

  • Eine Frage zur Heizkostenhilfe des Bundes:
    Ich habe vor zwei Wochen die Zusage und die Überweisung zur Heizkostenhilfe für 2022 erhalten. Den Messdienstleister habe ich um Korrektur der Abrechnung gebeten und diese eben erhalten. Für die Nebenkostenabrechnung wurde dabei die Summe der Gesamtkosten reduziert und für die einzelnen Mieter dementsprechend der Gesamtbetrag reduziert. Ebenso hängt der Abrechnung nun der Abrechnung der Entlastungsbetrag an. Diesen möchte ich nun ausweisen, da die Einzelabrechnung für den Mieter der Abrechnung nicht anhängt.
    Wie habt ihr das gelöst oder was wäre Euer Lösungsansatz damit der Entlastungsbetrag pro Wohneinheit auf der Abrechnung für den Mieter erscheint?

  • Den Messdienstleister habe ich um Korrektur der Abrechnung gebeten und diese eben erhalten.

    Ich gehe davon aus, so kenne ich das von den MDL´s, dass die dann die Gutschrift in die Brennstoffkosten buchen, das steht aber dann auch dort drin.


    Daher brauchst du doch nichts mehr zu machen sondern, die berichtigte MDL Kostenaufstellung in den HV buchen.

  • Ich habe es sicher schlecht erklärt: Die Abrechnung des MDL habe ich bereits seit März 2022. Die Heizkostenhilfe kam erst vor einer Woche. Daher habe ich nun eine Korrektur beim MDL beantragt und erhalten. Die Einzelabrechnung für den Mieter kam nicht neu, daher gibt es einen Unterschied von der Einzelabrechnung des MDL, die dem Mieter zugestellt wird und dem Betrag, den WISO Hausverwalter in der NK-Abrechnung ausweist. Den Differenzbetrag möchte ich dem Mieter ausweisen.

    Also Beispiel:

    Heiz&Warmwasserkostenn 1.000,00€

    Heizkostenhilfe des Bundes -100,00€

    Vorrauszahlungen 500,00€


    Ergibt Nachzahlung 400,00€


    Wobei mir nur wichtig wäre, dass der Heizkostenzuschuss ausgewiesen wird. Es geht auch nicht um das buchen sondern um die NK-Schreiben an die Mieter!

  • Wobei mir nur wichtig wäre, dass der Heizkostenzuschuss ausgewiesen wird.

    Ich gehe davon aus, dass du die Abrechnung für 2022 noch nicht an die Mieter gegeben hast, oder doch?


    Hat der MDL die Dezemberhilfe nachträglich berücksichtig? Wenn ja, dann müsstest du deine Abrechnung für 2022 ergänzen mit den geänderten Kosten laut MDL, dann hättest du das doch alles korrekt eingegeben.


    Oder was ist noch, was ich nicht aus deinen Bemerkungen sehe???

  • Die Mieter haben eben wegen der Heizkostenhilfe noch keine Abrechnung erhalten.

    Es geht mir im Endeffekt nur um die Ausweisung der Heizkostenhilfe in der NK-Abrechnung die der Mieter erhält. Ich habe vom MDL eine Einzelabrechnung für die Mieter ohne Berücksichtigung der Heizkostenhilfe aus März 2023.

    Daher erscheint nach der Eingabe der Werte aus der Heizkostenhilfe in der NK-Abrechnung unter Heizkosten im WISO-Hausverwalter logischerweise ein niedriger Wert als in der Einzelabrechnung des MDL, der keine neuen Einzelabrechnungen für die Mieter mitgesendet hat. Insofern habe ich die Daten von den Gesamtkosten für die warmen Betriebskosten geändert und die neuen anteiligen Verbäuche eingegeben.
    Als Vermieter bin ich aber verpflichtet, den Mietern die Kosten aufzuschlüsseln, speziell die Heizkostenhilfe. Ich kann natürlich beim MDL eine korrigierte Einzelabrechnung anfordern oder es gibt eine Möglichkeit, diese Daten in der NK:Abrechnung unter Heizkosten darzustellen. Vom MDL habe ich dazu die Werte von Entlastung gesamt, den Kostenanteil in % für Hzg. und WW und die anteilige Entlastung pro Mietpartei. Genau das muss zwingend in der NK-Abrechnung erscheinen.

  • Ok, dann würde ich es so machen:


    1. die Heizkostenabrechnung vom MDL wie gehabt als eine Buchung - die du ja vorliegen hast unter z.B. 4012 (müsste angelegt werden mit Umlageschlüssel Laut Abrechnung) einbuchen, speichern und beenden, dann bekommst du eine Liste aller Wohneinheiten/Mieter, dort gibst du die jeweiligen Kosten derer an, du siehst dann, wenn alles korrekt verbucht wurde, kommt die Gesamtsumme und die Restmenge (mit null natürlich) zur Kontrolle.

    Dann beendest du diese Maske udn gehst wieder auf Einahme/Ausgabe, nimmst wieder das bekannte Konto und wählst "Ausgaberückerstattung (Gutschrift), buchst dort den Gesamtbetrag der Gutschrift ein und speicherst und beendest den Buchungsvorgang.

    Dann beim beenden kommt wieder die Liste der Mieter, wo du jetzt deren jeweiligen Gutschriftsbetrag eingibst. Wenn alles verteilt ist, dann eine Abrechnung machen, denn jetzt steht unter der Zusammenfassung aller Buchungen einmal die MDL Kosten sowie eine Zeile mit den Gutschriften der Dezemberhilfe. Versuche es mal.

  • Das Problem: Laut Abrechnung geht nur für die Kategorie Nebenkosten. Ich brauche diese Kategorie aber bei den Heizkosten und da gibt es keine umlagefähige Kategorie!
    Beim Druck der Nebenkostenabrechnung soll dementsprechend das Anschreiben, auf Seite 2 die Abrechnung der kalten Nebenkosten und auf Seite 3 die Heizkosten abzüglich der Heizkostenhilfe erscheinen. Auch wenn die Abrechnung über einen externen Abrechner laufen.
    Bei den kalten Nebenkosten macht die Heizkostenhilfe keinen Sinn!

  • Es gibt Regelungen, die kann man nicht außer Kraft setzen. Denn du hast die Heizung so angelegt, dass ein Anbieter die Abrechnung macht, daher wird es dir nicht gelingen, die Buchung so zu gestalten, dass es in die Maske der regulären, aber bei deiner Einstellung nicht bebuchbaren Heizkosten, erscheint. Dies ist eigentlich auch korrekt, so sehe ich es.


    Daher habe ich bei einer Musterabrechnung folgendes gemacht, so wie oben angegeben, die Dezemberhilfe so abgewickelt:


    Die Dezemberhilfe unter Konto "Sonstige Heizkosten" 4550 gebucht, vorher aber das Konto geändert in umlagefähig und laut Abrechnung.


    Dann erscheint auf Seite 4 (bei meiner Musterabrechnung) diese Berechnung:


    Jetzt ist die Frage, ob es dir jetzt so passt, denn jetzt steht dort "Sonstige Heizkoten", denn das kann jeder Mieter verstehen.

  • Danke für Deine Arbeit und Erklärung aber das passt leider nicht. Ich habe noch ein paar Mieter mit einer Nebenkostenpauschale, somit werden keine kalten Nebenkosten abgerechnet. Daher bekommen diese Mieter nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und keine Abrechnung für die übrigen Nebenkosten. Ebenso geht es mir da weniger um die Verständlichkeit, mehr um die Richtigkeit. Die Heizkostenhilfe ist nun mal den Heiz- und Warmwasserkosten zuzuordnen.
    Ich finde es schon erschreckend, dass die Programme so unflexibel sind. Es wäre ja kein Problem, wenn man eine eigene Kategorie anlegen könnte und eben solche Fälle ebenso laut Abrechnung zuordnen könnte.