Hallo, mobiles arbeiten bedeutet bei meiner Firma dass Arbeiten von überall mit Internetanschluss innerhalb Deutschlands möglich ist. D.h. nicht an den Wohnort gebunden. Ist die Anfahrt in einem Co-Working Bereich bzw. Einzelraum als Fahrtkosten von der Steuer absetzbar, wenn an diesem Ort Internet verfügbar ist (am Wohnort eingeschränkt oder nicht genügend Bandbreite, kein Raum)
Theoretisch ist dies noch als "Ausweichstätte" zu betrachten die berufsbedingt aufgesucht wurde um arbeiten zu können.
Vielen Dank für Erfahrungen.