Idee wie 2 Heizkostenabrechnung pro Objekt anlegen

  • Hallo,

    ich bin neu hier und versuche mit dem Wiso Vermieter zurechtzukommen. Dass 2 Heizkostenabrechnungen pro Objekt nicht gehen, habe ich schon gelesen. Ich muss das aber irgendwie hinbekommen.

    Zur Info: Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen. 2 davon nutzen wir selbst, 2 sind vermietet. Jeweils 2 Wohnungen hängen an einer Gasbrennwerttherme (je eine für die Wohnung einer Mieterin und einer selbstgenutzten).

    Ich habe mir überlegt, ob ich zwei weitere Objekte anlege, z.B. mit dem Zusatz a und b hinter der Hausnummer, sonst alles gleich, auch mit gleichen Mieternamen, falls das geht. Pro Objekt würde ich 2 Wohnungen anlegen, eine Mieterin und eine selbstgenutzte Wohnung. Dann könnte ich die korrekte Heizfläche beziffern, Wärmemengenzähler anlegen, Warmwasserzähler, etc. Ich würde für diese Objekte nur die Heizkostenrechnung erstellen. Die Nebenkostenabrechnung habe ich schon gemacht.

    Dafür müsste ich eigentlich nur 3 Wohnungen zubuchen. Ist das eine machbare Idee? Falls ja, was kosten zugebuchte Wohnungen?

    Ich bedanke mich schon mal fürs Schlaumachen.

    Grüße Diana

  • Jeweils 2 Wohnungen hängen an einer Gasbrennwerttherme (je eine für die Wohnung einer Mieterin und einer selbstgenutzten).

    Wenn beide Thermen die gleichen Brennstoffpreise haben, ist es kein Problem die Heizkosten abzurechnen.

    Sollte eine Therme einen anderen Brennstoffpreis haben geht es nicht, da beide Thermen für 4 Wohnungen gleichzeitig abrechnen.



    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

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  • Hach, wäre das schön gewesen, gleiche Brennstoffpreise und einfach geht es.

    Leider unterscheiden sich die beiden Rechnungen im Grundpreis. Oder geht es, dass ich die Grundpreise generell aus den Kosten rausnehme und diese per qm verteile (d.h. händisch ausrechnen und sie direkt dem Mieter zuordnen) und die Arbeitspreiskosten (die sind nämlich bei beiden Heizungen gleich) dann ins Programm nehme? D.h. es würden nur die Verbrauchskosten nach der 30/70 Regel abgerechnet, die Grundkosten eben nach m².


    Bei Kaltwasser und Strom wurde mir Folgendes geraten, was ja vielleicht auch für die Heizkosten geht?

    Nämlich die Rechnungen für den Wohnungsstrom und für das Kaltwasser, die mit Zählern erfasst werden, in Grundgebühr (Grundpreis und Zählerpreis beim Strom, Grundgebühr beim Kaltwasser) und Verbrauchsgebühr zu trennen. Die Grundgebühr soll dann über die Wohnfläche und die Verbrauchsgebühr nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist das sinnvoll?

  • Oder geht es, dass ich die Grundpreise generell aus den Kosten rausnehme und diese per qm verteile (d.h. händisch ausrechnen und sie direkt dem Mieter zuordnen) und die Arbeitspreiskosten (die sind nämlich bei beiden Heizungen gleich) dann ins Programm nehme? D.h. es würden nur die Verbrauchskosten nach der 30/70 Regel abgerechnet, die Grundkosten eben nach m².

    Ist nicht ganz nach HKVO, Sollte aber gehen.

    Rechnungen für den Wohnungsstrom

    Gehört nicht in die Nebenkosten.

    Die Grundgebühr soll dann über die Wohnfläche und die Verbrauchsgebühr nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist das sinnvoll?

    Ist immer so.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Vielen Dank für die Tipps. Ich habe jetzt Wohnungen zugebucht und die Heizkosten über zwei zusätzliche Objekte abgerechnet. Ist dann ja eher nach HKVO, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Zitat

    Die Grundgebühr soll dann über die Wohnfläche und die Verbrauchsgebühr nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist das sinnvoll? - Ist immer so.

    D.h. ich muss immer die Grundgebühr extra in Wiso Vermieter eingeben? Hab jetzt einfach die Wasserrechnungen jeweils für Trinkwasser und Abwasser eingegeben (im Ganzen, also nix getrennt in Verbrauch und Grundgebühr) und die Zähler Kaltwasser mit Verbrauch nach m³ angegeben. Wäre demnach also falsch? Habe gedacht, der TIpp wäre ein Zusatz, nicht ein Muss.