Abfindung richtig angeben

  • miwe4 ich schätze deine Expertise und schnelle Rückmeldung. Es liegt sicherlich an meinem Verständnis, jedoch konnte ich aus deinem Text keine konkreten und werthaltigen Aussagen entnehmen.

    Dann solltest Du Dir aber auch die Screenshots der Hilfesteller anschauen, insbesondere #5 und #9, dann hätte sich die Nachfrage erübrigt. ;)

    Meine Aussage bezog sich auf meinen Screenshot. Ergänzt durch die Frage, ob ich das korrekt eingetragen habe:

    Ist das hier von meiner Seite korrekt erfasst worden, um bei der Prüfung durch das Finanzamt als "Abfindung" identifiziert zu werden?

    Konkretisierung meiner Frage: Habe ich Zeile 19 in WISO bei einer Abfindung von 75.000 Euro korrekt befüllt?

    Na ja, die Zeile 19 gibt es schon auf der Lohnsteuerbescheinigung. Und das, von dieser abweichend, nachzutragen, ist nun einmal die einzige Möglichkeit den Antrag auf ermäßigte Besteuerung zu stellen, wenn es der (bisherige) AG aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht hat. So oder so ist der Antragsteller insoweit nachweispflichtig. Wachstumschancengesetz

    Mein Versuch, deine Aussage (für mich) verständlicher zu formulieren:


    "Wenn der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung keine Angaben zur sogenannten "ermäßigten Besteuerung" gemacht hat, kann der Arbeitnehmer das selbst korrigieren, indem er einen Antrag darauf stellt. Dabei muss er die entsprechenden Belege vorlegen."


    Das wird in künftigen Veranlagungszeiträumen die Regel sein, weil der Gesetzgeber die begünstigte Besteuerung bereits im Lohnsteuerverfahren abschaffen möchte bzw. mittlerweile vielleicht schon abgeschafft hat. Dann geht es demnächst ausschließlich über die ESt-Veranlagung.

    (§ 39b Absatz 3 Sätze 9+10 EStG; Abschaffung geplant laut Wachstumschancengesetz; befindet sich im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag)

    Danke dir für dein ergänzendes Hintergrundwissen. Ich habe diese Aussage wie folgt verstanden:


    "In Zukunft wird sich die Regelung zur "ermäßigten Besteuerung" ändern. Der Gesetzgeber plant, die Möglichkeit der begünstigten Besteuerung direkt im Lohnsteuerverfahren (durch den Arbeitgeber) abzuschaffen (oder hat dies möglicherweise bereits getan). Dies bedeutet, dass künftige Anträge auf ermäßigte Besteuerung nur noch über die Einkommensteuererklärung erfolgen können.
    Diese Änderung ist Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes, das derzeit noch zwischen Bundesrat und Bundestag verhandelt wird."

    Liebe Grüße

  • Hatte jetzt einmal den Steuerberater unserer Firma drüber schauen lassen! Dieser hat mir ein paar Vermerke auf der Lohnsteuerbescheinigung meines alten Arbeitgeber gemacht!


    Die Abfindung wird hier vom Bruttoarbeitslohn (3) und die Lohnsteuer (4) jeweils abgezogen und dann unter 10 und 11 separat eingetragen!


    (Mein Abfindung wurde ja ganz normal mit dem Gehalt überwiesen und auch versteuert)


    Ich müsste Stand jetzt allerdings immer noch knapp 1600 Euro für das ganze Jahr nachzahlen laut Wiso. (Sprich Lohnsteuerbescheinigung alter Arbeitgeber, Arbeitsamt, Lohnsteuerbescheinigung neuer Arbeitgeber)


    Position 19 die hier ja öfter im Gespräch war bleibt unangetastet.....


    Ich frage jetzt was der Steuerberater genau nimmt und muss dann entscheiden ob ich das machen möchte oder ob ich das einfach sein lasse. Ich habe keine Lust hier etwas nach zu zahlen!


    Im Großen und ganzen bin ich jetzt auch nicht schlauer als am Anfang......

  • Es gibt doch in WISO Steuer bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung ganz am Ende die Rubrik "Korrekturen". Hier sind solche Änderungen einzugeben. Was der Steuerberater empfohlen hat mit Änderungen in den einzelnen Zeilen funktioniert nicht, da die Finanzämter die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber übernimmt und nicht die eingetragenen Werte.

  • Es gibt doch in WISO Steuer bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung ganz am Ende die Rubrik "Korrekturen". Hier sind solche Änderungen einzugeben.

    Nein, Sachverhalte mit ermäßigt zu besteuernden Abfindungen haben da rein gar nichts zu suchen. Und die Beträge zu Zeile 19 manuell eingetragen stellen eben einen Antrag auf ermäßigte Besteuerung des Betrags dar. Der in dieser Kennziffer erklärte Betrag ist übrigens auch im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, weshalb es insoweit auch nichts zu bereinigen bzw. abzuziehen gibt. Auch die Steuerberechnung nebst Erläuterungen sagt weist dies doch ausdrücklich so aus: