miwe4 ich schätze deine Expertise und schnelle Rückmeldung. Es liegt sicherlich an meinem Verständnis, jedoch konnte ich aus deinem Text keine konkreten und werthaltigen Aussagen entnehmen.
Meine Aussage bezog sich auf meinen Screenshot. Ergänzt durch die Frage, ob ich das korrekt eingetragen habe:
Ist das hier von meiner Seite korrekt erfasst worden, um bei der Prüfung durch das Finanzamt als "Abfindung" identifiziert zu werden?
Konkretisierung meiner Frage: Habe ich Zeile 19 in WISO bei einer Abfindung von 75.000 Euro korrekt befüllt?
Na ja, die Zeile 19 gibt es schon auf der Lohnsteuerbescheinigung. Und das, von dieser abweichend, nachzutragen, ist nun einmal die einzige Möglichkeit den Antrag auf ermäßigte Besteuerung zu stellen, wenn es der (bisherige) AG aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht hat. So oder so ist der Antragsteller insoweit nachweispflichtig. Wachstumschancengesetz
Mein Versuch, deine Aussage (für mich) verständlicher zu formulieren:
"Wenn der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung keine Angaben zur sogenannten "ermäßigten Besteuerung" gemacht hat, kann der Arbeitnehmer das selbst korrigieren, indem er einen Antrag darauf stellt. Dabei muss er die entsprechenden Belege vorlegen."
Das wird in künftigen Veranlagungszeiträumen die Regel sein, weil der Gesetzgeber die begünstigte Besteuerung bereits im Lohnsteuerverfahren abschaffen möchte bzw. mittlerweile vielleicht schon abgeschafft hat. Dann geht es demnächst ausschließlich über die ESt-Veranlagung.
(§ 39b Absatz 3 Sätze 9+10 EStG; Abschaffung geplant laut Wachstumschancengesetz; befindet sich im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag)
Danke dir für dein ergänzendes Hintergrundwissen. Ich habe diese Aussage wie folgt verstanden:
"In Zukunft wird sich die Regelung zur "ermäßigten Besteuerung" ändern. Der Gesetzgeber plant, die Möglichkeit der begünstigten Besteuerung direkt im Lohnsteuerverfahren (durch den Arbeitgeber) abzuschaffen (oder hat dies möglicherweise bereits getan). Dies bedeutet, dass künftige Anträge auf ermäßigte Besteuerung nur noch über die Einkommensteuererklärung erfolgen können.
Diese Änderung ist Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes, das derzeit noch zwischen Bundesrat und Bundestag verhandelt wird."
Liebe Grüße