Telefonkosten auf Werbungskosten und EÜR aufteilen

  • Hallo,


    ich habe einen Festnetz- und Handyvertrag. Jeweils 45 EUR brutto Fixkosten. Beide Verträge haben sowohl Internet- als auch Telefonflat. Die Kosten werden nicht von Dritten erstattet.

    Ich arbeite Vollzeit als Angestellter dauerhaft im Home-Office, sitze also mind. 8h täglich am Rechner und benötige für meine Arbeit das Internet zwingend und dauerhaft. Zudem habe ich ein Nebengewerbe mit 8h/Woche für das ich auch dauerhaft das Internet benötige.


    Meine Überlegung war nun, von den Festnetzkosten 50% (also 22,50 EUR) monatlich in der Ekst. anzusetzen (das Finanzamt wird vermutlich nachfragen, aber das versuche ich denen dann schon zu erklären). Außerdem würde ich von Festnetz und Handy jeweils pauschal 20% in meiner EÜR ansetzen. Das sollte für meinen Fall realistisch sein.


    1) Mir stellt sich die Frage, ob eine Aufteilung der Telefonkosten in Werbungskosten und EÜR so denkbar und machbar wäre?

    2) Ich kenne bisher den Eigenverbrauch im Gewerbe, bei dem die Rechnung voll mit Vorsteuer angesetzt und der Eigenverbrauch als Entnahme wieder versteuert wird. Wäre das in diesem Fall in Ordnung einfach direkt meine 20% von beiden Rechnungen jeweils anzusetzen und die Vorsteuer zu ziehen (also ohne extra Eigenverbrauch zu buchen)?


    VG

  • a.mohair

    Hat den Titel des Themas von „Telefonkosten privat und Gewerbe“ zu „Telefonkosten auf Werbungskosten und EÜR aufteilen“ geändert.