Zusammenveranlagung nach Eheschließung 2023

  • Hallo,

    ich nutze seit Jahren Wiso und mein Mann läßt sich seit Jahren seine Steuern vom LBV machen. Nun sind wir verheiratet und man hat uns empfohlen, eine Zusammenveranlagung der Steuern zu machen. Wir sind beide in Steuerklasse 4.

    1. Werden die neuen Steuerklassen vorab vom Finanzamt geändert und dann in mein Wiso zurück gemeldet?

    2. Weiß jemand zufällig, ob ich beim Finanzamt für meinen Mann einen neuen Steuerabruf beantragen kann oder kann man die Daten vom LBV nutzen? (er hat da natürlich gekündigt. :)

    3. Ist es immer so, das der Ehemann der erste Steuerpflichtige ist, ich habe die Daten ja bereits hinterlegt und beim Wechsel waren die Daten ein wenig unschön (Ehefrau unten, neuer Steuerabruf bei mir hinterlegt und so weiter.)

    4. Kann ich auch weiterhin erstmal mit meinen Daten rechnen, dann mit seinen Daten rechnen und dann gucken, ob sich gemeinsame Veranlagung lohnt.


    Leider erstmal viele Fragen, mal schauen, ob sich das Heiraten wenigstens bei den Steuern gelohnt hat. 8o

    Danke.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Sorry, aber bitte keine derartigen Sammelthreads, damit die Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Bitte die Forumssuche nutzen und wenn wirklich noch eine Frage offen bleibt, bitte für jedes Problem einen eigenen Thread eröffnen.


    Wenn Du mit LBV einen Lohnsteuer-Hilfeverein meinst, dann solltet Ihr vielleicht auch einmal diesen fragen, da ja Jahresbeiträge zu entrichten sind. Und Bescheid wissen müssen die ohnehin, damit etwas bei denen gelöscht wird. Änderbar und lösbar ist grundsätzlich alles.


    Ist es immer so, das der Ehemann der erste Steuerpflichtige ist ...

    ja