Heizkosten in Nebenkostenabrechnung - neue Seite "Zusammensetzung der Heizkosten"

  • Hallo,


    ich wollte heute die Nebenkostenabrechnung für 2023 erstellen und nun taucht plötzlich eine Seite "Zusammensetzung der Heizkosten" in der Nebenkostenabrechnung auf, die es in den Jahren zuvor nicht gab.

    Habt Ihr eine Idee, warum das so ist und wie ich sie aus der Nebenkostenabrechnung entfernen kann?


    Viele Grüße

    Peter

  • Habt Ihr eine Idee, warum das so ist und wie ich sie aus der Nebenkostenabrechnung entfernen kann?

    In der Grundmaske kann man einstellen, ob eine Heizkostenabrechnung erfolgen soll, oder du z.B. Etagenheizungen hast.


    Spätestens beim Erstellen der Nebenkostenabrechnung musst du die Heizkostenabrechnung auf nein stellen, dann erfolgt nur die NK.

  • In den Gebäudedaten haben ich alles korrekt konfiguriert und die Heizkostenabrechnung soll auch in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein. So war das die letzten Jahre, hat auch immer funktioniert und ich habe an den Einstellungen nichts geändert. Nur kommt jetzt plötzlich diese neue Seite "Zusammensetzung der Heizkosten" bei der Nebenkostenabrechnung mit raus.

  • Nur kommt jetzt plötzlich diese neue Seite "Zusammensetzung der Heizkosten" bei der Nebenkostenabrechnung mit raus.

    Wenn du eine komplette Jahresabrechnung machst, dann muss/soll doch auch die Heizosten enthalten sein, etwas anderes würde doch unlogisch sein.


    Leider kann ich mir im Moment auch nicht vorstellen, was du früher und jetzt für unterschiedlichen Daten bekommst. Vielleicht mal die entsprechende Seite punktuell und ohne Namen usw. hier einstellen, dann könnten wir uns sicherlich etwas mehr vorstellen.

  • Dieser Screenshot zeigt die neue Seite inhaltlich

    Frage, machst du WEG oder nur Mietverwaltung? Bei WEG kann ich dir nicht helfen, bei Mietverwaltung sehe ich, dass vermutlich Fehler drin sind. Das kann man aber am einfachsten dann über einen direkten Weg besprechen. Wenn du willst, sende mir eine Info auf errjot@t-online.de, ich melde mich dann.

  • Da oben Nebekosten steht muss es sich um Mietverwaltung handeln.

    Die Heizkosten wurden bisher auf Seite 3 wie folgt ausgegeben

    Heizkostenaufstellung.pdf


    Ich habe das mal eben versucht nachzuvollziehen.

    Ergebnis, die "Zusammensetzung der Heizkosten" wird automatisch ausgegeben, so wie die Zussammensetzung der Nebenkosten.

    Ich sehe das als weitere Transparenz.

    Beste Grüße
    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von FB900 ()

  • Ja, es handelt sich eine Mietverwaltung.


    Dann muss ich mit Umstand wohl leben. Ich fände es wünschenswert, wenn man zusätzliche Auflistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, konfigurieren könnte, ob sie mit ausgegeben werden oder nicht..


    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

  • ob sie mit ausgegeben werden oder nicht.

    Nun, deine Bilder sagen mir, ob du etwas ausgedruckt haben willst oder nicht. Dazu kann man unter der Maske Ausdruck vorher die einzelnen Positionen anklicken, natürlich auch nur was auszudrucken ist.

    Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, einige Ausdrucke zu machen, ob EÜR oder Mietforderungen und vieles mehr. Diese muss man aber anwählen, damit sie auch nutzbar sind.


    Schau doch da noch einmal nach, ob etwas dabei ist, was du gerne möchstest.


    Und deine Buchungen der Brennstoffkosten im obigen Bild, da musst du sehr aufpassen, dass dort kein Fehler passiertz. Denn du buchst monatlich die Abschlagzahlungen unter 4500 ohne verständlicherweise Verbrauchswerte einzugeben. Bei einer WEG ist das notwendig, bei einer reinen Mieterverwaltung nicht. Ich gehe hin und buche die Kosten einmalig, wenn die Rechnung vorliegt.

    Du hast auch die Preisbremse z-B. mit Wertstellung 22.2.24 (glaube ich) gebucht. Da denke ich, wird automatisch eine Fehlberechnung erscheinen, leider kann man das nicht gut erkennen.

  • Das mit der Auswahl, was gedruckt werden soll habe ich gefunden und hilft mir weiter. Vielen Dank!


    Ich buche die Abschlagszahlungen monatlich, damit ich immer das Bankkonto abgleichen kann. Den Verbrauch gebe ich bei der Erfassung der Schlussrechnung mit ein.


    Das mit der Wertstellung 02.02.2024 bei der Preisbremse funktioniert problemlos, da als Gültigkeitszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 angegeben ist.