Anteilige Kosten im Gültigkeitszeitraum ermitteln

  • Hallo,


    ich habe auf das Konto 4599 eine Rechnung von Heizkostenverteilern mit einem Gültigkeitszeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 gebucht.

    Wie kann ich nun für die Heizkostenabrechnung den auf den Abrechnungszeitraum 2023 entfallenden anteiligen Betrag ermitteln, der ja dann auch bei der Aufteilung der Heizkosten verwendet wird?


    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.


    Viele Grüße

    Peter

  • eine Rechnung von Heizkostenverteilern

    Solltest du die HKV gekauft haben, darfst du die NICHT umlegen, kannst diese in der Steuer geltend machen. Bei HKV darf man nur die Kosten für die Jahresmiete umlegen, bei Kauf deine Sache.

    Und wenn du für die Heizkostenabrechnung das doch gebrauchen kannst, dann musst du das ins Konto 4540 für "Miete HKV" buchen, nicht auf 4599.


    Nebenbei, wie lautet dein Abrechnungszeitraum, ist der so wie oben vermerkt?

  • 01.01.2023 bis 31.12.2023.

    Warum ist der Mietzeitraum denn anders, als der Abrechnungszeitraum. Wenn es so ist, dann musst du ja 2 Rechnungen für den Abrechnungszeitraum haben. Das wäre kein Problem, dann müsstest du nur den Mietzeitraum beim Buchen manuell eingeben, denn dann würden die Jahreskosten exakt ausgerechnet.

  • Der Mietzeitraum ist anders, da der HKV-Vermieter jeweils für ein Jahr ab dem Austausch der HKV abrechnet.

    Ja , eine zweite Abrechnung für den Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 gibt es.

    Für mich stellt sich nun aber die Frage, mit welcher Auswertung ersehe ich die auf den Abrechnungszeitraum (01.01. - 31.12.) entfallenden Kosten?

  • Der Mietzeitraum ist anders, da der HKV-Vermieter jeweils für ein Jahr ab dem Austausch der HKV abrechnet.

    Oha, jetzt die Frage, wie hat der HKV Vermieter die Geräte eingestellt, nach deinem Abrechnungszeitraum = 1.1.-31.12. eines jahres oder wird bei den Geräten der 31.3. als Enddatum gespeichert? Das wäre die schlechteste Art, denn dann musst du die Verbrauchswerte im Programm manipulieren heißt, das Jahr splitten. Hier wäre deine Info wichtig, wie die Ablesezeiten der HKV eingestellt sind.



    Für mich stellt sich nun aber die Frage, mit welcher Auswertung ersehe ich die auf den Abrechnungszeitraum (01.01. - 31.12.) entfallenden Kosten?

    Ich kann dir anbieten, dass wir das gemeinsam bei dir (über Bildschirmkontakt) uns ansehen und nach Gegebenheit ändern. Wenn du das willst, gib mir kurz eine Rückemldung auf errjot@t-online.de, dann melde ich mich bei dir.

  • Bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen doch die Unterlagen für die Mieter. Dabei werden auch die "Gesamte Heizkosten für das Gebäude" und darunter die "Heiznebenkosten" aufgeschlüsselt.