Führerscheinkosten für mein Kind

  • Mein Sohn (19) macht jetzt eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Voraussetzung dafür war der Führerschein Klasse B (PKW Führerschein) da der LKW Führerschein darauf aufbaut. Wie kann ich diese Kosten (die nachweislich ich zu 100% getragen habe) für meinen Sohn in meiner Einkommensteuererklärung unterbringen und wo kann ich diese eintragen?

  • Wie kann ich diese Kosten (die nachweislich ich zu 100% getragen habe) für meinen Sohn in meiner Einkommensteuererklärung unterbringen und wo kann ich diese eintragen?

    Du gar nicht, da Deine etwaigen Kosten für Dein Kind durch den Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten sind.


    Derartige Kosten kann nur Dein Kind selber in seiner eigenen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.