Mein Sohn (19) macht jetzt eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Voraussetzung dafür war der Führerschein Klasse B (PKW Führerschein) da der LKW Führerschein darauf aufbaut. Wie kann ich diese Kosten (die nachweislich ich zu 100% getragen habe) für meinen Sohn in meiner Einkommensteuererklärung unterbringen und wo kann ich diese eintragen?
Führerscheinkosten für mein Kind
- Geislein
- Unerledigt
-
-
Wie kann ich diese Kosten (die nachweislich ich zu 100% getragen habe) für meinen Sohn in meiner Einkommensteuererklärung unterbringen und wo kann ich diese eintragen?
Du gar nicht, da Deine etwaigen Kosten für Dein Kind durch den Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten sind.
Derartige Kosten kann nur Dein Kind selber in seiner eigenen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
-
Billy
Hat das Thema aus dem Forum WISO Steuer-Sparbuch nach Einkommensteuer verschoben.